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Regierungsbildung

Die Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD haben eine starke Grundlage für die Koalitionsverhandlungen geschaffen. Erfahre hier, was wir bereits erreicht haben und wie der weitere Prozess aussieht. Nun beginnen die Verhandlungen – und am Ende liegt die Entscheidung über den Koalitionsvertrag in den Händen unserer Mitglieder.
Wir haben in den Sondierungsgesprächen viel erreicht
In den Gesprächen zwischen CDU/CSU und SPD haben wir entscheidende Fortschritte erzielt, um Deutschland modern, sozial gerecht und wirtschaftlich stark aufzustellen. Unser Plan beinhaltet:
- 500 Milliarden Euro Sondervermögen für moderne und klimafreundliche Infrastruktur in ganz Deutschland – von schnellen digitalen Netzen über sanierte Schulen bis zu sicheren Brücken.
- Reform der Schuldenregel, damit Länder und Kommunen mehr Spielraum für Investitionen erhalten.
- Soziale Entlastungen: Senkung der Einkommensteuer für die breite Mitte, ein jährliches Familienbudget für Alltagshilfen und die Sicherung des Deutschlandtickets.
- Stabile Renten & faire Löhne: Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro bis 2026, Sicherung des Rentenniveaus und Steuerfreiheit für freiwillige Weiterarbeit nach Renteneintritt.
- Sichere Jobs & Wirtschaftsstärkung: Ein Industriestrompreis, um Arbeitsplätze zu sichern, Stärkung der Tarifbindung und gezielte Investitionen in Zukunftstechnologien.
- Energiewende & Klimaschutz: Ausbau erneuerbarer Energien, Förderung von E-Mobilität und klares Bekenntnis zu den Klimazielen.
- Bezahlbares Wohnen: Verlängerung der Mietpreisbremse.
- Ein modernes Einwanderungsland: Erhalt des fortschrittlichen Staatsbürgerschaftsrechts, Vereinfachung legaler Migration, Stärkung von Sprach-Kitas und Erweiterung des Startchancenprogramms.
Mit diesen Vereinbarungen haben wir eine starke Grundlage für die Koalitionsverhandlungen geschaffen.
Ergebnisse der Sondierungen von CDU, CSU und SPD
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Steuerliche Hinweise
Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).
Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).
Jetzt starten die Koalitionsverhandlungen
Wir handeln für Deutschland. Wir verhandeln für Dich.
Unser erfahrenes Team setzt sich in den Koalitionsverhandlungen dafür ein, dass Deutschland modern, sicher und gerecht gestaltet wird.
Lerne hier unser Team kennen und erfahre, wer in den Arbeitsgruppen für Dich verhandelt.
Unser Verhandlungsteam
Unsere Arbeitsgruppen
- Dirk Wiese (Leitung, Nordrhein-Westfalen)
- Reem Alabali-Radovan (stellv. Leitung, Mecklenburg-Vorpommern)
- Daniela Behrens (Niedersachsen)
- Johannes Fechner (Baden-Württemberg)
- Andy Grote (Hamburg)
- Ralf Stegner (Schleswig-Holstein)
- Carmen Wegge (Bayern)
- Alexander Schweitzer (Leitung, Rheinland-Pfalz)
- Verena Hubertz (stellv. Leitung, Rheinland-Pfalz)
- Andreas Bovenschulte (Bremen)
- Franziska Giffey (Berlin)
- Kaweh Mansoori (Hessen)
- Sarah Philipp (Nordrhein-Westfalen)
- Sebastian Roloff (Bayern)
- Armand Zorn (Leitung, Hessen)
- Christian Pegel (stellv. Leitung, Mecklenburg-Vorpommern)
- Metin Hakverdi (Hamburg)
- Ronja Endres (Bayern)
- Fedor Ruhose (Rheinland-Pfalz)
- Carolin Wagner (Bayern)
- Tiemo Wölken (Niedersachsen)
- Klara Geywitz (Leitung Bau, Brandenburg)
- Sören Bartol (Leitung Verkehr, Hessen)
- Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz)
- Isabel Cademartori (Baden-Württemberg)
- Elisabeth Kaiser (Thüringen)
- Karen Pein (Hamburg)
- Philipp Türmer (Hessen)
- Katja Mast (Leitung, Baden-Württemberg)
- Dagmar Schmidt (stellv. Leitung, Hessen)
- Kerstin Griese (Nordrhein-Westfalen)
- Cansel Kiziltepe (Berlin)
- Annika Klose (Berlin)
- Kathrin Michel (Sachsen)
- Natalie Pawlik (Hessen)
- Katja Pähle (Leitung, Sachsen-Anhalt)
- Karl Lauterbach (stellv. Leitung, Nordrhein-Westfalen)
- Sabine Dittmar (Bayern)
- Clemens Hoch (Rheinland-Pfalz)
- Petra Köpping (Sachsen)
- Matthias Mieves (Rheinland-Pfalz)
- Andreas Philippi (Niedersachsen)
- Serpil Midyatli (Leitung, Schleswig-Holstein)
- Wiebke Esdar (stellv. Leitung, Nordrhein-Westfalen)
- Felix Döring (Hessen)
- Josephine Ortleb (Saarland)
- Jochen Ott (Nordrhein-Westfalen)
- Svenja Stadler (Niedersachsen)
- Maja Wallstein (Brandenburg)
- Oliver Kaczmarek (Leitung, Nordrhein-Westfalen)
- Stefanie Hubig (stellv. Leitung, Rheinland-Pfalz)
- Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern)
- Holger Mann (Sachsen)
- Falko Mohrs (Niedersachsen)
- Andreas Stoch (Baden-Württemberg)
- Ruppert Stüwe (Berlin)
- Sonja Eichwede (Leitung, Brandenburg)
- Nancy Faeser (stellv. Leitung, Hessen)
- Hakan Demir (Berlin)
- Sebastian Hartmann (Nordrhein-Westfalen)
- Burkhard Jung (Sachsen)
- Esra Limbacher (Saarland)
- Kathrin Wahlmann (Niedersachsen)
- Thorsten Kornblum (Leitung, Niedersachsen)
- Rasha Nasr (stellv. Leitung, Sachsen)
- Martin Dulig (Sachsen)
- Beate Kimmel (Rheinland-Pfalz)
- Mahmut Özdemir (Nordrhein-Westfalen)
- Sabine Poschmann (Nordrhein-Westfalen)
- Rita Schwarzelühr-Sutter (Baden-Württemberg)
- Franziska Kersten (Leitung, Sachsen-Anhalt)
- Carsten Träger (stellv. Leitung, Bayern)
- Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern)
- Nadine Heselhaus (Nordrhein-Westfalen)
- Helmut Kleebank (Berlin)
- Isabel Mackensen-Geis (Rheinland-Pfalz)
- Maria Noichl (Bayern)
- Svenja Schulze (Leitung, Nordrhein-Westfalen)
- Nils Schmid (stellv. Leitung, Baden-Württemberg)
- Sanae Abdi (Nordrhein-Westfalen)
- Falko Droßmann (Hamburg)
- Gabriela Heinrich (Bayern)
- Siemtje Möller (Niedersachsen)
- Frank Schwabe (Nordrhein-Westfalen)
- Marja-Liisa Völlers (Niedersachsen)
- Katarina Barley (Leitung, Rheinland-Pfalz)
- Adis Ahmetovic (stellv. Leitung, Niedersachsen)
- Dietmar Nietan (Nordrhein-Westfalen)
- René Repasi (Baden-Württemberg)
- Johannes Schraps (Niedersachsen)
- Derya Türk-Nachbaur (Baden-Württemberg)
- Thomas Vaupel (Niedersachsen)
- Carsten Brosda (Leitung, Hamburg)
- Heike Raab (stellv. Leitung, Rheinland-Pfalz)
- Timon Gremmels (Hessen)
- Helge Lindh (Nordrhein-Westfalen)
- Martin Rabanus (Hessen)
- Manja Schüle (Brandenburg)
- Alexander Vogt (Nordrhein-Westfalen)
- Olaf Lies (Leitung, Niedersachsen)
- Nina Scheer (stellv. Leitung, Schleswig-Holstein)
- Jakob Blankenburg (Niedersachsen)
- Delara Burkhardt (Schleswig-Holstein)
- Ulf Kämpfer (Schleswig-Holstein)
- Johann Saathoff (Niedersachsen)
- Dietmar Woidke (Brandenburg)
- Dennis Rohde (Leitung, Niedersachsen)
- Doris Ahnen (stellv. Leitung, Rheinland-Pfalz)
- Bettina Hagedorn (Schleswig-Holstein)
- Tim Klüssendorf (Schleswig-Holstein)
- Frank Meyer (Nordrhein-Westfalen)
- Michael Schrodi (Bayern)
- Jakob von Weizsäcker (Saarland)
- Matthias Miersch (Leitung, Niedersachsen)
- Carsten Schneider (stellv. Leitung, Thüringen)
- keine Mitglieder
Unsere Mitglieder entscheiden über den Koalitionsvertrag
Die Meinung unserer Mitglieder zählt. Sie sind das Herz unserer Partei und gestalten mit ihrer Stimme die Zukunft unserer Politik.
Das Mitgliedervotum ist nicht nur eine Abstimmung – es ist ein Ausdruck innerparteilicher Demokratie. Was die Mitglieder entscheiden, wird umgesetzt.
FAQ zum Mitgliedervotum
Wir haben die aktuellen Informationen zusammengestellt.
Ja. Wenn sich die Parteien auf einen Koalitionsvertrag einigen, wird es darüber ein verbindliches Mitgliedervotum geben.
Es gibt noch keinen Zeitplan. Beginn und Ende des Mitgliedervotums und damit der Abstimmungsstichtag wird durch den Parteivorstand festgelegt, sobald das Ende der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU feststeht.
Der Parteivorstand wird darüber zu gegebener Zeit auf spd.de und per E-Mail informieren.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der SPD, die zum Stichtag – 23. März 2025 – als Mitglied in die SPD aufgenommen wurden und in der Mitgliederverwaltung als Mitglied registriert sind. Der Nachweis der Stimmberechtigung erfolgt durch die Mitgliederlisten anhand der Mitgliederverwaltung (MAVIS).
Alle Mitglieder erhalten postalisch einen Zugangslink zum Abstimmungsportal, ein Passwort sowie Hinweise zum Votum und dem Abstimmungsverfahren. Im Abstimmungsportal können sich die Mitglieder im Zwei-Faktor-Verfahren zur Teilnahme anmelden.
Die Stimmberechtigten benötigen zur Anmeldung in das Abstimmungssystem neben dem Passwort als zweiten Faktor ihre Mitgliedsnummer. Die Online-Abstimmung kann mit stationären und mobilen, digitalen Endgeräten erfolgen. Die abgegebenen Stimmen werden verschlüsselt in die elektronische Urne gesendet. Da das Passwort per Post versendet wird, ist es besonders wichtig, dass Deine Anschrift korrekt ist. Du kannst diese mit wenigen Klicks auf meine.spd.de aktualisieren.
Nein, die Abstimmung erfolgt nicht auf meine.spd.de, sondern über ein separates Abstimmungsportal.
Alle stimmberechtigten Mitglieder erhalten per Post einen Zugangslink zum Abstimmungsportal, ein Passwort sowie detaillierte Hinweise zum Votum und dem Abstimmungsverfahren. Die Teilnahme am Abstimmungsportal erfolgt über ein sicheres Zwei-Faktor-Verfahren: Neben dem Passwort benötigen Mitglieder ihre Mitgliedsnummer zur Anmeldung.
Die Online-Abstimmung kann sowohl auf stationären als auch auf mobilen, digitalen Endgeräten durchgeführt werden. Die abgegebenen Stimmen werden sicher verschlüsselt in die elektronische Urne übertragen.
Da das Passwort per Post versendet wird, ist es besonders wichtig, dass Deine Anschrift korrekt ist. Diese kannst Du einfach auf meine.spd.de aktualisieren. meine.spd.de dient also zur Verwaltung Deiner Mitgliedsdaten, während das Abstimmungsportal für die eigentliche Stimmabgabe genutzt wird.
Alle Mitglieder erhalten postalisch einen Zugangslink zum Abstimmungsportal, ein Passwort sowie Hinweise zum Votum und dem Abstimmungsverfahren.
Im Abstimmungsportal können sich die Mitglieder im Zwei-Faktor-Verfahren zur Teilnahme anmelden. Die Stimmberechtigten benötigen zur Anmeldung in das Abstimmungssystem neben dem Passwort als zweiten Faktor ihre Mitgliedsnummer. Die Online-Abstimmung kann mit stationären und mobilen digitalen Endgeräten erfolgen. Die abgegebenen Stimmen werden verschlüsselt in die elektronische Urne gesendet. Da das Passwort per Post versendet wird, ist es besonders wichtig, dass Deine Anschrift korrekt ist. Du kannst diese mit wenigen Klicks auf meine.spd.de aktualisieren.
Es ist leider nicht möglich die Zugangsdaten per Mail zu senden oder digital abzurufen. Wenn ein Versand an die aktuelle Adresse ausgeschlossen ist, kann eine weitere Adresse unter meine.spd.de angeben werden. Diese muss dann als Standard festgelegt werden. Dann wird der Brief dorthin gesendet. Das Wähler*inneverzeichnis wird am 23.3. um 08:00 Uhr morgens geschlossen. Eine weitere Adresse sollte mit einigen Werktagen Vorlauf eingetragen werden.
Nein, es ist leider nicht möglich, die Zugangsdaten per Mail zu senden oder digital abzurufen. Falls ein Versand an die aktuelle Adresse ausgeschlossen ist, kann unter meine.spd.de eine weitere Adresse angegeben und als Standard festgelegt werden. Der Brief mit den Zugangsdaten wird dann an diese Adresse gesendet. Bitte beachten Sie, dass das Wähler*innenverzeichnis am 23.03. um 08:00 Uhr morgens geschlossen wird. Eine neue Adresse sollte daher mit einigen Werktagen Vorlauf eingetragen werden.
Mitgliedern, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, kann in den Geschäftsstellen vor Ort die Möglichkeit gegeben werden, ihre Stimme abzugeben. Generell kann von jedem Laptop oder mobilen Endgerät teilgenommen werden. Wenn die Geschäftsstelle zu weit weg ist, kann bestimmt auch ein anderer Genosse oder jemand aus dem Freundes- und Bekanntenkreis helfen.
Deine Mitgliedsnummer findest Du z.B. auf Deiner Beitragsquittung, im Parteibuch, auf Deiner SPD-Card oder unter meine.spd.de. Wenn Du Deine Mitgliedsnummer nicht findest, ruf unsere Hotline an.
Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird der Parteivorstand die Verhandlungsergebnisse auf spd.de veröffentlichen.
Einen genauen Fristenplan zum Mitgliedervotum können wir erst veröffentlichen, wenn der Parteivorstand darüber entschieden hat.
Das Mitgliedervotum ist wirksam, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt und mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt haben.
Eine Mandatsprüfungs- und Zählkommission (MPZK), zusammengesetzt aus Vertreter*innen der Landesverbände und Bezirke, sowie eine notarielle Aufsicht öffnen nach Ablauf des Abstimmungszeitraums die digitale Urne und stellen das Ergebnis fest.
Alle Mitglieder erhalten postalisch einen Zugangslink zum Abstimmungsportal, ein Passwort sowie Hinweise zum Votum und dem Abstimmungsverfahren.
Im Abstimmungsportal können die Mitglieder im Zwei-Faktor-Verfahren am Votum teilnehmen. Die Stimmberechtigten benötigen zur Anmeldung in das Abstimmungssystem neben dem Passwort als zweiten Faktor ihre Mitgliedsnummer. Die Online-Abstimmung kann mit stationären und mobilen digitalen Endgeräten erfolgen. Die abgegebenen Stimmen werden verschlüsselt in die elektronische Urne gesendet.
Nein. Wie bei einem Stimmzettel, den Du in die Urne geworfen hast, kannst Du auch hier Dein Votum im Nachhinein nicht mehr verändern.
Um zu verhindern, dass jemand mehrmals abstimmt, weiß das System, wer schon abgestimmt hat. Deine Stimme wird aber so verschlüsselt, dass nicht nachvollziehbar ist, was Du gewählt hast.
Ja. Es ist nicht möglich, mehrmals abzustimmen. Das System registriert, wenn ein*e Benutzer*in abgestimmt hat, und lässt keine zweite Abstimmung zu.
Du kannst uns per Mail unter parteivorstand(at)spd.de oder telefonisch unter 030 25991 - 234 erreichen.
Mach mit!
Deine Unterstützung zählt – zusammen machen wir den Unterschied.

