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Foto: Kanzler Scholz (SPD, obere Reihe 2.v.r) zu Beginn einer virtuellen Sitzung des Corona-Expertenrats im Kanzleramt.
Guido Bergmann/Bundesregierung/dpa
14.02.2022

Expertenrat: Corona-Lockerungen unter bestimmten Bedingungen möglich

Der Expertenrat der Bundesregierung hält Corona-Lockerungen in den kommenden Wochen unter bestimmten Bedingungen für möglich. „Die Zahl der SARS-CoV-2 Infektionen ist bisher kontinuierlich angestiegen, eine Plateaubildung und ein nachfolgender Abfall für die Omikron (BA.1)-Welle ist aber in den kommenden Wochen zu erwarten“, hieß es am Sonntagabend in der sechsten Stellungnahme des Rates. „Ein Zurückfahren staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen erscheint sinnvoll, sobald ein stabiler Abfall der Hospitalisierung und Intensivneuaufnahmen und -belegung zu verzeichnen ist.“ Der Rat mahnte ein besonnenes Vorgehen an. Ein zu frühes Öffnen berge die Gefahr eines erneuten Anstiegs der Krankheitslast.

Der Expertenrat plädierte unter anderem dafür, die Möglichkeit zur Anwendung der Maskenpflicht beizubehalten, und empfahl, in den kommenden Monaten die nationale Teststrategie anzupassen. Er betonte zugleich die Bedeutung von Impfungen.

Der Rat äußerte sich vor einer Bund-Länder-Runde zum weiteren Corona-Kurs. Bei den Beratungen am Mittwoch geht es auch um mögliche Öffnungsschritte. Als sicher gilt, dass ein Öffnungsplan entworfen wird - weil Omikron-Erkrankungen bei vielen glimpflicher ausgehen als die mit früher vorherrschenden Varianten. Offen ist, wie schnell und in welchen Schritten Lockerungen kommen und ob das bis 19. März befristete Infektionsschutzgesetz als Grundlage der Maßnahmen vorsorglich verlängert wird.
Der Expertenrat sieht eine neue Phase der Pandemie, die weiterhin „ein hohes Maß an Aufmerksamkeit“ erfordere. Er warnte vor „Unsicherheiten aufgrund einer nach wie vor weitaus zu großen Immunitätslücke in der Bevölkerung“.

Aus Sicht des Gremiums sollte die Bevölkerung unter anderem weiter zu umsichtigem und eigenverantwortlichem Handeln aufgerufen werden. Es forderte: „Die Möglichkeit zur Anwendung der Maskenpflicht, insbesondere in öffentlichen Räumen, sollte grundsätzlich beibehalten werden; bei hinreichend niedrigen Infektionszahlen kann sie temporär aufgehoben werden, allerdings begleitet von einer klaren Kommunikation zur zeitlichen Befristung.“ Zu bedenken bleibe zudem, „dass im Rahmen etwaiger Öffnungsschritte ungeimpfte und ältere Menschen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verstärkt in das Infektionsgeschehen einbezogen werden. Weiterhin tragen diese Gruppen das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und müssen geschützt werden.“

Der Rat empfahl zudem, „auch aufgrund der hohen wirtschaftlichen und ökologischen Belastung“ die Teststrategie in Deutschland in den kommenden Monaten anzupassen. „Insbesondere sollte geprüft werden, ob Testungen auf symptomatische Fälle beschränkt bleiben. Die frühzeitige Erfassung von deutlichen Änderungen der Infektionsdynamik, z.B. über die stichprobenartige Überwachung ist insbesondere im Hinblick auf den kommenden Herbst/Winter elementar.“

Der Rat betonte grundsätzlich, die dauerhafte Rücknahme aller Regeln und das Erreichen eines postpandemischen Zustands sei eng mit dem Erreichen einer hohen Impfquote sowie dem eigenverantwortlichen Handeln der Bürgerinnen und Bürger verbunden. „Trotz einiger Unsicherheiten kann nach Ansicht des ExpertInnenrats unter den oben genannten Rahmenbedingungen eine besonnene Rücknahme einzelner Infektionsschutzmaßnahmen in den kommenden Wochen möglich sein.“

(dpa)