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Foto: "Öffnungszeiten" und "Geschlossen" steht auf Schildern an der Tür eines Restaurants.
dpa
10.02.2021 | Corona-Hilfen

Anträge auf Überbrückungshilfe III nun möglich

Das lange Warten auf die von Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) verantwortete Antragsplattform hat ein Ende: Firmen, Soloselbstständige und Freiberufler können ab sofort Anträge auf die Überbrückungshilfe III stellen. Erste Vorschüsse von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar.

„Die Überbrückungshilfe III ist großzügiger, umfassender und passgenauer ausgestattet - etwa 50 Milliarden Euro an Hilfen stehen dafür zur Verfügung“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz der Frankenpost. „Das ist sehr viel Geld zur Stabilisierung der Wirtschaft und von Soloselbständigen.“

Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt. „Speziell für Einzelhändler, die beispielsweise ihre Winterkleidung schlicht nicht verkauft kriegen, wird es noch mal besondere Regelungen geben“, betonte Scholz. Die Kosten für unverkaufte Saisonware könnten komplett geltend gemacht werden.

Einfacher, umfangreicher und zielgenauer

Die Überbrückungshilfe III wurde nochmals deutlich verbessert: Die Beantragung wurde einfacher, die Förderung großzügiger und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung.

  • Unternehmen, die von der Pandemie und dem aktuellen „Teil-Lockdown“ stark betroffen seien, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.

  • Voraussetzung für Anträge ist, dass ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat. Firmen können die Überbrückungshilfe III für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021. Erstattet werden fixe Betriebskosten.

  • Außerdem wurde die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert und der Zugang erweitert.

Die vom Wirtschaftsministerium verantwortete Antragsplattform startet damit mit reichlicher Verzögerung. Grund dafür seien notwendige Abstimmungen mit der EU-Kommission und den Ländern gewesen, sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Altmaier (CDU).