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Aktuelles

Foto: Mann mit Atemschutzmaske
Charles Deluvio / Unsplash
13.12.2020 | Kampf gegen Corona

Bund und Länder beschließen konsequenten Lockdown

Um die Infektionszahlen wieder auf ein beherrschbares Niveau zu bringen, haben sich Bund und Länder auf neue gemeinsame Regelungen für die nächsten Wochen geeinigt. Dafür müssen persönliche Kontakte konsequent reduziert werden. Zwischen dem 16. Dezember und 10. Januar wird das öffentliche Leben in vielen Bereichen heruntergefahren.

Zwar hat sich das Corona-Virus nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom 25. November nicht mehr so rasant ausgebreitet, wie zu vor. Die bisherigen Maßnahmen haben aber auch nicht ausgereicht, um die Infektionen wirksam zu reduzieren. Darum haben sich am Sonntag Bund und Länder nun auf weitergehende Regeln geeinigt. Das erklärte Ziel: Das Verhältnis von neuinfizierten Menschen zur Gesamtbevölkerung wieder auf den Wert von 50 zu 100.000 zu bringen. Betrachtet wird dabei jeweils der Zeitraum von einer Woche. Bei einem solchen Inzidenzwert von 50 sind die Gesundheitsämter wieder in der Lage, die Kontakte von Neuinfizierten nachzuverfolgen und damit die unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Scholz: 11 Milliarden zusätzliche Hilfe pro Monat

Mit einem neuen Hilfspaket will Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz die Betriebe zusätzlich unterstützen. Schließlich hätten sich viele über Jahre ein Geschäft aufgebaut und sollten nun nicht die Sorge haben, es aufgeben zu müssen, sagte Scholz am Sonntag nach den Bund-Länder-Beratungen. Mit rund 11 Milliarden Euro pro Monat zusätzlich will er die betroffenen Betriebe unterstützen. Schließlich gehe es um Existenzen.

Das gilt jetzt

Nach dem aktuellen Beschluss bleiben alle Regelungen der einzelnen Bundesländer, wie etwa die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, gültig bis mindestens 10. Januar – statt wie bisher vorgesehen bis zum 20. Januar.

Und das sind die wichtigsten zusätzlichen Regeln ab dem 16. Dezember:

  • Private Treffen mit Freunden oder Familie sind in jedem Fall auf 5 Personen aus maximal zwei Haushalten begrenzt. Das gilt aber nicht für Kinder bis 14 Jahre.
  • Je nach dem jeweiligen Infektionsgeschehen können die einzelnen Bundesländer für die Zeit zwischen dem 24. und 26. Dezember genehmigen, dass auch mehr enge Familienmitglieder zusammenkommen. Bis zu 4 zusätzliche Personen sind möglich – auch, wenn es dann mehr als zwei Haushalte sind.

  • Silvester wird in diesem Jahr deutlich ruhiger: Der Verkauf von Raketen und Böllern wird verboten, An- und Versammlungen ebenfalls. Ob und wo überhaupt ein Feuerwerk stattfinden kann, entscheiden die einzelnen Kommunen vor Ort.

  • Der Einzelhandel wird zwischen dem 16. Dezember und 10. Januar ganz geschlossen. Ausnahmen sind Läden, die für die notwendige Versorgung zuständig sind, also etwa: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, entsprechende Bringdienste, Drogerien, Apotheken, Reinigungen, Tierfutter-Läden, Tankstellen, Zeitungsverkauf. Hier gibt es die komplette Liste [PDF].

  • Schließen müssen ebenfalls Dienstleistungen für Körperpflege, Friseursalons, Kosmetik- und Tattoostudios. Physio- und Ergotherapie etwa bleiben aber weiter möglich. Hier gibt es die komplette Liste [PDF].

  • Schulen sollen zwischen dem 16. Dezember und 10. Januar keinen Präsenzunterricht durchführen. Stattdessen soll es Home-Schooling geben. Notfallbetreuung soll aber angeboten werden und für Abschlussklassen sollen individuelle Lösungen gefunden werden. Ähnliches gilt grundsätzlich für Kitas.

  • Unternehmen sind aufgerufen, großzügig Betriebsferien oder Home-Office-Regelungen zu ermöglichen.

  • Essen „zum Mitnehmen“ anzubieten soll für Restaurants weiter möglich sein – aber kein Verkauf von Alkohol. Glühweinstände etwa wird es also ab 16. Dezember nicht mehr geben.

  • Gottesdienste sind nur mit entsprechenden Hygieneauflagen möglich. Hier die Regelungen im Detail [PDF].

  • In Alten- und Pflegeheimen sowie bei mobilen Pflegediensten unterstützt der Bund mit FFP2-Masken und kostenlosen Antigen-Schnelltests.

  • Bund und Länder appellieren, auf nicht dringend notwendige Reisen im In- und ins Ausland zu verzichten.

  • Der Bund unterstützt die Geschäfte, die jetzt kein Geld verdienen können – zum Beispiel durch unbürokratische und schnelle Teilabschreibungen. Einzelheiten dazu gibt es Einzelheiten dazu gibt hier [PDF].

Ob die jetzt beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Infektionen wirksam zu reduzieren, bilanzieren Bund und Länder am 5. Januar. Dann wird es also beraten, wie es nach dem 10. Januar weitergeht.