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Da fliegen die Funken. Ein Schweißer bei der Arbeit. (Foto:dpa)
dpa

Wer die Abschlussprüfung etwa eines Meisterkurses besteht, soll künftig 30 Prozent seines Darlehens als „Erfolgsbonus“ erlassen bekommen. Bisher sind es 25 Prozent. (Foto: dpa)

14.10.2015 | Erhöhung des Meister-BAföG

Für die Fachkräfte von morgen

Angehende Meister und andere Fachkräfte sollen künftig spürbar mehr staatliche Fortbildungsförderung bekommen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des Meister-BAföG und stützt damit die berufliche Weiterbildung. Die SPD will im Bundestag noch weitere Verbesserungen an dem Gesetz durchsetzen.

Gleiche Bildungschancen für alle – eine Kernforderung der Sozialdemokratie. Dazu gehört auch die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung, der sogenannten dualen Ausbildung. Auf dem Weg dorthin verspricht eine Reform des sogenannten „Meister-BAföG-Gesetzes“ deutliche Verbesserungen für alle, die sich beruflich weiterbilden wollen. „Die Maßnahmen modernisieren das Meister-BAföG und werten damit die Weiterbildung zum Fachwirt, Techniker oder Meister endlich auf“, zeigte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rabanus am Mittwoch zufrieden.

Ziel der SPD: weitere Verbesserungen durchsetzen

Die SPD Bundestagsfraktion pocht darüber hinaus darauf, dass der Gesetzentwurf im Bundestag weiter verbessert wird. Martin Rabanus, Mitglied des Bundesvorstandes der Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD: „Wir wollen im parlamentarischen Verfahren den Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag von derzeit 47 Prozent auf 50 Prozent anheben und vor allem die Maßnahmebezuschussung signifikant erhöhen, damit die Ausbildung zum Meister, Techniker oder Fachwirt noch attraktiver wird.“

Die Kosten für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind in bestimmten Branchen so hoch, dass viele den Schritt nicht wagen und sich gegen eine Meisterlehre entscheiden. Das soll sich ändern. „Deshalb wollen wir die maximale Förderdauer für kleine Gewerke ebenfalls ausweiten und die Zertifizierung und somit die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen verbessern“, betonte Rabanus. Zur Stärkung der Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung sei eine substantielle Reform des Meister-BAföG geboten.

Entlastung bringt mehr Motivation

Der Entwurf sieht vor, die Höchstbeträge zum Unterhalt ab dem 1. August 2016 für Alleinstehende von 697 auf 768 Euro im Monat zu erhöhen. Für Verheiratete mit einem Kind soll der Fördersatz von 1.122 auf 1.238 Euro klettern, bei zwei Kindern von 1.332 auf 1.473 Euro., Alleinerziehende sollen künftig 1.003 Euro statt bislang 907 Euro erhalten. Zudem sollen sie einen Kinderbetreuungszuschlag von künftig 130 Euro erhalten.

Verbesserungen sind sowohl bei Zuschüssen als auch beim Darlehensanteil der Förderung vorgesehen. Wer die Abschlussprüfung etwa eines Meisterkurses besteht, soll künftig 30 Prozent seines Darlehens als „Erfolgsbonus“ erlassen bekommen. Bisher sind es 25 Prozent.

Seit der Einführung des Meister-BAföG 1996 wurden rund 1,7 Millionen berufliche Weiterbildungen mit einem Volumen von 6,9 Milliarden Euro gefördert. Aufstieg durch Bildung – ein Fundament sozialdemokratischer Politik.