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Aktuelles

Foto: Norbert Walter-Borjans und Saskia Esken
Photothek
19.11.2020 | Infektionsschutzgesetz

Gesundheit und Leben sind Grundrechte!

Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans

Kritik am Regierungshandeln und Proteste sind wichtig und notwendig. Unterstellungen, Falschbehauptungen und üble Hetze aber sind gefährlich für die Demokratie. Ein Namensbeitrag der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans zum neuen Infektionsschutzgesetz.

In den vergangenen Monaten haben wir gezeigt: Wir halten zusammen. Die ganz große Mehrheit der Bürger*innen beweist jeden Tag Solidarität und Verantwortung. Die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen einer Alltagsmaske sind für die allermeisten eine Selbstverständlichkeit.

Zugleich ist es uns zusammen mit Gewerbetreibenden, Industrie und Gewerkschaften gelungen, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise so weit abzufedern, dass uns die Corona-Pandemie bisher weit weniger dramatisch getroffen hat als viele unserer europäischen Nachbarn. Wir müssen alles daransetzen, dass wir diese schwierige Lage gesundheitlich, wirtschaftlich und sozial im Griff behalten!

Viele der Maßnahmen, die wir ergriffen haben, waren schmerzhaft und fielen uns nicht leicht. Klar ist aber auch: Wir werden weiterhin das Notwendige tun, um das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ für alle Menschen zu schützen. So ist es im Grundgesetz garantiert. Und damit verbietet es sich, eine drohende Überlastung unseres Gesundheitssystems hinzunehmen und damit unser medizinisches Personal eines Tages vor die Entscheidung zu stellen, wer behandelt werden kann und wer nicht.

Für eine gute gesetzliche Grundlage der dafür notwendigen Maßnahmen haben Bundestag und Bundesrat am Mittwoch eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes beraten und beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung war es auch, die Beteiligung und die Rechte des Parlaments zu stärken.

In der Diskussion über das Gesetz kommen ernsthafte Sorgen zum Ausdruck, es gibt viele Fragen und Missverständnisse, aber auch gezielte Falschbehauptungen, Unterstellungen und Verhetzungen. Deshalb zur Klarstellung: Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes definiert konkret die Maßnahmen, die die Bundesländer per Rechtsverordnung erlassen können — bisher waren sie Gegenstand einer Generalklausel. Jede Verordnung einer Schutzmaßnahme muss künftig genau begründet werden und sie ist grundsätzlich immer auf vier Wochen befristet.

Gerade wo Grundrechte eingeschränkt werden muss klar sein, zu welchem Zweck und über welchen Zeitraum dies geschehen kann. Damit schaffen wir mehr Rechtsklarheit, mehr Rechtssicherheit und mehr Grundrechtsschutz.

Aufgabe des Parlamentes ist es nicht nur, Gesetze zu beraten und zu beschließen. Die gewählten Abgeordneten haben auch die Aufgabe, das Regierungshandeln zu kontrollieren. Es war uns deshalb wichtig, die Beteiligung und die Rechte des Bundestages zu präzisieren und zu stärken. Schon bisher war es die Aufgabe des Bundestags, das Vorliegen einer epidemischen Lage per Beschluss und für eine befristete Zeit festzustellen und damit die Grundlage dafür zu schaffen, dass Maßnahmen angeordnet werden können. Es lag und liegt auch jederzeit in der Hand des Parlaments, diesen Zustand vorzeitig zu beenden.

Die Novelle des IfSG verpflichtet die Bundesregierung nun, dem Parlament und der Öffentlichkeit regelmäßig über die Entwicklung der epidemischen Lage zu berichten. Damit stellen wir die schwierigen Entscheidungen in dieser Zeit auf eine breite demokratische Grundlage.

Dass wir der Verfügbarkeit eines wirksamen Impfstoffes näherkommen und die erste Erfolgsmeldung dabei obendrein aus Deutschland kommt, gehört definitiv zu den guten Nachrichten. Es ist deshalb nur konsequent, im Rahmen der Gesetzesnovelle auch eine Impfstrategie vorzubereiten, die sicherstellt, dass zunächst für Gesundheit und Pflege systemrelevante und besonders vulnerable Gruppen und dann auch die gesamte Bevölkerung zügig eine Impfung zur Verfügung gestellt bekommen kann. Eines ist aber und war auch immer klar: Es wird keine Impfpflicht für Covid19 geben.

Kritik am Regierungshandeln und Proteste gehören zu einer Demokratie. Sie sind nicht nur legitim, sondern notwendig. Vielem, was da vorgetragen wird, können wir mit sachlicher Information und guten Argumenten begegnen.

Die Unterstellungen, Falschbehauptungen und die üble Hetze, die uns in der Diskussion um dieses Gesetz begegnen, können wir dagegen — gerade auch mit dem Blick auf die Geschichte unserer Partei — nicht ohne deutlichen Widerspruch geschehen lassen.

Wer den Kampf gegen ein Virus gleichsetzt mit dem mörderischen ‚Ermächtigungsgesetz‘ der Nationalsozialisten, wer die Maskenpflicht mit dem Massenmord der Shoah auf eine Stufe stellt, wer obendrein zu Attacken gegen den Bundestag aufruft und dabei den Hitlergruß zeigt — dem geht es nicht um eine ernsthafte demokratische Auseinandersetzung und die Wahrung von Freiheit. Wenn Proteste dazu missbraucht werden, Abgeordnete in der Ausübung ihres Mandats zu bedrängen, dann hat das mit Demokratie nichts mehr zu tun. Das liegt jenseits aller demokratischen Toleranzgrenzen und muss ein Alarmsignal für uns alle sein.

Fragen und Antworten zum Infektionsschutzgesetz