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Aktuelles

Foto: Ein Logistikarbeiter steht in einer Lagerhalle
Shutterstock / Dmitry Kalinovsky
21.10.2016 | Erfolg der SPD

Kein Missbrauch mehr bei Leiharbeit und Werkverträgen

Der Bundestag hat klare Regeln gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Klare Regeln, die CDU/CSU und Arbeitgeber lange Zeit blockierten. Ein gemeinsamer Erfolg von SPD und Gewerkschaften.

„Wir wollen verhindern, dass Leiharbeit und Werkverträge missbraucht werden, um Druck auf Beschäftigte, Löhne und Arbeitsbedingungen zu machen. Daher führen wir die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zurück und schieben dem Missbrauch von Werkverträgen einen Riegel vor“, sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) . Fairer Lohn für gute Arbeit – das sei das Ziel.

Das ändert sich

Künftig gelten klare Regeln im Kampf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit nach neun Monaten: Leiharbeitsbeschäftigte müssen künftig bereits nach neun Monaten genauso bezahlt werden wie die Stammbelegschaft. Davon darf nur abgewichen werden, wenn sich die Tarifpartner einig sind.

  • Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, um missbräuchliche Leiharbeit als Dauerzustand zu verhindern. Danach müssen Leiharbeitsbeschäftigte im Einsatzbetrieb übernommen werden. Auch hier gilt: Ausnahmen sind nur möglich, wenn es die Tarifpartner gemeinsam vereinbaren.

  • Keine Streikbrecher mehr. Das Gesetz macht mit dem Missstand Schluss, dass Unternehmen Leiharbeitbeschäftigte gezielt als Streikbrecher einsetzen, um damit Tarifverhandlungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Beschäftigte in der Leiharbeit dürfen künftig nicht mehr für Arbeiten eingesetzt werden, die von einem Streikenden gemacht wurden.

  • Klare Regeln für Werkverträge, mehr Rechte für Betriebsräte. Klare Festlegung, was ein echter Werkvertrag ist – und was schlicht illegale Leiharbeit. Und: mehr Informationsrechte für Betriebsräte.

Schluss mit Lohndumping!


Mit Hilfe von Leiharbeit und Werkverträgen können Unternehmen Auftragsspitzen bewältigen oder Personalausfälle überbrücken. Aber immer öfter werden Leiharbeit und Werkverträge missbraucht, um die Stammbelegschaft gegen niedriger bezahlte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auszutauschen oder Teile der Produktion oder Dienstleistung fremd zu vergeben.

Der Missbrauch ist dabei nicht auf einzelne Branchen begrenzt. Zwar haben sich Teile der Fleischindustrie hier in der Vergangenheit einen besonders schlechten Ruf erworben, doch Missbrauch ist auch in anderen Bereichen zu finden – ob im Handel, in Wäschereien oder in Möbellagern. Es gibt Fälle, da werden ganze Nachtschichten durch Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer ersetzt. Mit diesem Lohndumping führen Unternehmen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in Betrieben ein.

„Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass Arbeit durch Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen entwertet wird. Mit dem Gesetz schieben wir dem einen Riegel vor“, sagte Nahles.

Weitere Informationen des Arbeitsministeriums