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Foto: Frau arbeitet in Textilindustrie in Bangladesch
dpa
03.03.2021 | Lieferkettengesetz kommt

Menschenrechte stärken, Ausbeutung stoppen

Immer noch werden Menschen bei der Herstellung von Waren für den deutschen Markt vielfach ausgebeutet. Ausbeutung gehört geächtet. Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit in den Lieferketten deutscher Unternehmen dulden wir nicht. Deshalb kommt auf Druck der SPD nun ein Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. „Das ist ein Durchbruch für die Stärkung der Menschenrechte“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil nach dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch.

Ausbeuterische Kinderarbeit, Hungerlöhne, Umweltschäden: Seit langem werden die Produktionsbedingungen in Entwicklungsländern in Afrika oder Asien angeprangert. Oft als Billigprodukte landen Schokolade, Schuhe, Kleidung oder Kaffee in deutschen Läden.

Heil: „Das Lieferkettengesetz kommt!“

Wo freiwillige Selbstverpflichtungen deutscher Unternehmen nicht wirken, braucht es verbindliche Regeln. Nach langem Ringen mit der Union hat Arbeitsminister Hubertus Heil ein Gesetz gegen Ausbeutung in der Produktion durchgesetzt. Das Lieferkettengesetz kommt – noch in dieser Legislaturperiode. Zum ersten Mal schaffen wir ein Gesetz zur unternehmerischen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten. Künftig werden Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit in den Liefer- und Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen nicht länger geduldet.

Walter-Borjans: Das ist ein Meilenstein

„Mit dem Lieferkettengesetz können wir der weltweiten Ausbeutung von Mensch und Natur endlich einen Riegel vorschieben“, sagte SPD-Chef Norbert Walter-Borjans gegenüber dem Handelsblatt.

Ausbeutung stoppen

Um das zu erreichen, werden in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten ab 2023 dazu verpflichtet, ihrer Verantwortung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen: Sie müssen sicherstellen, dass die Menschenrechte bei all ihren Aktivitäten gewahrt sind und sie im Ernstfall eingreifen können. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, ist es verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Das gilt auch für Umweltbelange, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen (z.B. vergiftetes Wasser) und wenn es darum geht, gefährliche Stoffe für Mensch und Umwelt (z.B. Quecksilber) zu verbieten.

Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten folgen dann ab 2024. Das Gesetz gilt zudem für eine sehr große Zahl weiterer Unternehmen, die als deren Zulieferer ebenfalls zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet werden.

Walter-Borjans: „Wichtiger Kompromiss“

„Wir verhehlen nicht, dass aus unserer Sicht eine Einbeziehung von Unternehmen ab 500 statt ab 1.000 Beschäftigte besser gewesen wäre“, sagte Norbert Walter-Borjans. „Damit, dass sich die Sorgfaltspflicht aber auf alle Vorlieferanten und nicht nur auf den ersten Geschäftspartner im Ausland erstreckt und dass wehrlose Arbeitnehmerinnen sich vor deutschen Gerichten vom DGB oder von Nichtregierungsorganisationen vertreten lassen können, ist Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil ein echter Durchbruch gelungen.“

Stärkung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen

Das Gesetz stärkt zudem die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und die Zivilgesellschaft: Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, Betroffene vor Gericht zu vertreten, wenn es Verstöße gegen Standards in Lieferketten gibt. Eine staatliche Kontrollbehörde schaut den Unternehmen mit Vor-Ort-Kontrollen auf die Finger und muss gemeldeten Sorgfaltsverletzungen von Unternehmen nachgehen. Verhängte Buß- und Zwangsgelder fließen in einen Fonds zur Stärkung menschenrechtlicher Sorgfalt in der globalen Wirtschaft.