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Aktuelles

Foto: Frau mit Atemschutzmaske
Pille-Riin Priske / unsplash
25.11.2020 | Corona-Beschlüsse

Mit Vorsicht in die Weihnachtszeit

Bund und Länder haben sich auf einen „Winterfahrplan“ für die Corona-Regeln geeinigt. Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Weihnachten kann im engeren Familien- und Freundeskreis gefeiert werden. „Der Corona-Lockdown wird verlängert, die umfassenden Finanzhilfen auch“, so Vizekanzler Olaf Scholz. Die Corona-Beschlüsse im Überblick.

Die Infektionszahlen sind noch immer auf einem beunruhigendem Niveau. Das sieht man an der Auslastung der Krankenhäuser und der Belegung der Intensivbetten. Um Schlimmeres zu verhindern, verlängern Bund und Länder den Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember. Ziel ist es, die weiter hohe Zahl von Corona-Neuinfektionen deutlich zu senken.

Von dem erhofften Rückgang der Corona-Infektionen könne trotz deutlich verlangsamter Zunahme der Neuinfektionen noch keine Rede sein, sagte der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans nach dem Bund-Länder-Treffen. „Jetzt den Fuß von der Bremse zu nehmen, wäre sträflich.“ Vielmehr müsse man bei der Hauptansteckungsquelle, der Ansammlung vieler Menschen auf engem Raum, nachlegen. „Das heißt: reduzierte private Kontakte, Verzicht auf ein ausgelassenes Silvester und eine weitergehende Maskenpflicht.“

Kontakte verringern, Infektionen verhindern

Beschlossen wurde, dass der aktuell geltende Teil-Lockdown mit der Schließung unter anderem von Restaurants, Theatern, Fitnessstudios und Freizeiteinrichtungen bis zum 20. Dezember verlängert wird. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten werden auf höchstens fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter diese Regelung. Weihnachten solle aber gefeiert werden können, im engsten Familien- und Freundeskreise mit maximal zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

Der SPD-Chef begrüßte die Einigung als „absolut konsequent“. Dass die Bremse des öffentlichen und privaten Lebens keinen Tag länger als nötig angezogen bleibe, sei „ein Gebot der Demokratie und der Wahrung der Bürgerrechte, aber auch der wirtschaftlichen Vernunft.“ Deshalb müsse für die von den Einschränkungen betroffenen Betriebe gelten: „Bei verlängerten Restriktionen und Schließungen muss auch der angemessene wirtschaftliche Ausgleich weiter gewährleistet bleiben“, so Walter-Borjans.

Die Beschlüsse im Überblick

Wie es weitergeht

Bis zum 20. Dezember soll sich das Infektionsgeschehen deutlich verbessern, so das Ziel. Bis Anfang Januar dürften „umfassende Beschränkungen“ insbesondere in Gastronomie und Hotels in Kraft bleiben. Vor Weihnachten wollen Bund und Länder die Lage noch einmal bewerten.

Bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen und falls wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Maßnahmen lockern können.