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Wie verteidigen wir unsere Demokratie im Netz?





Klingbeil: „Raus aus der Komfortzone“
SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil betonte, dass ihm vier Dinge wichtig seien, um das Netz wieder zu einem Ort zu machen, der demokratische Werte stärkt:
- Fit machen für Debatte: Wie Boddin plädierte er dafür, die Digitalkompetenz in Schulen massiv zu stärken. In Zeiten, in denen massive Informationsströme nach Vereinfachung schreien, müsse man die Medienkompetenz von Jugendlichen so stärken, dass sie Quellen einordnen, prüfen und bewerten können. Dies gelte aber auch für Erwachsene - vor allem in der Altersgruppe über 40.
- Filterblasen aufbrechen: „Wir müssen Räume schaffen, in denen wir mit kontroversen Meinungen konfrontiert werden“, sagte der SPD-Generalsekretär. Journalistisch-redaktionelle Inhalte müssten auch in Zukunft diskriminierungsfrei im Netz und auch auf den Plattformen sichtbar sein. „So kann es gelingen, Filterblasen aufzubrechen.“
- Engagement fördern: „Wir alle müssen raus aus unserer Komfortzone!“, forderte Klingbeil. Falschmeldungen müssten richtig gestellt werden, wo immer sie auftauchen. Hate-Speech dürfe nicht unwidersprochen bleiben. Hier sei jede und jeder Einzelne gefragt. Der Sozialdemokrat will zivilgesellschaftliche Projekte wie etwa #ichbinhier strukturell und langfristig staatlich fördern.
Klare Grenzen ziehen: „Es gibt Äußerungen, die nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind: Und zwar dort, wo beleidigt, gehetzt und verleumdet wird und falsche Tatsachen behauptet werden“, stellte Klingbeil klar. Strafrechtliche relevante Inhalte müssten gelöscht, diese aber auch konsequent verfolgt werden. „Was wir brauchen ist eine effektive Strafverfolgung.“
Hartmann: „Verfolgen statt nur Löschen“
Eine Forderung, die bei Oberstaatsanwalt Markus Hartmann auf Zustimmung stieß. Hartmann leitet die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), die sich auch um die Bekämpfung der Hasskriminalität im Netz kümmert.
Der Spagat zwischen Meinungsfreiheit und strafbaren Inhalten stelle immer eine Herausforderung dar, erläuterte Hartmann. Nur Löschen bei strafbaren Inhalten reiche nicht. Vielmehr gehe es auch um das Verfolgen. „Eine konsequente Verfolgung strafbarer Äußerungen ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern gewährleistet diese“, bekräftigt der Oberstaatsanwalt. Dabei sei der Staat im Netz „alles andere als handlungsunfähig“.