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Zum Impulspapier zur Erbschaftsteuerreform von Tim Klüssendorf, Dr. Wiebke Esdar, Frauke Heiligenstadt und Parsa Marvi (Mitglieder des Deutschen Bundestages und der SPD-Bundestagsfraktion)
Bei der Erbschaftssteuer geht es um Gerechtigkeit und um die zentrale Frage, ob Chancen von Leistung oder von Herkunft abhängig sein sollen.
Heute ist das System zu kompliziert und unfair. Große Erbschaften profitieren oft von Sonderregeln, während kleine stärker belastet werden.
Das ändern wir. Wir vereinfachen die Erbschaftsteuer, machen sie fair und verständlich. Familienerbe wird geschützt, Multimillionen- und Milliardenerbschaften werden stärker in die Verantwortung genommen. So leisten alle ihren gerechten Beitrag und Zukunftsinvestitionen werden möglich.
Erben ist keine Leistung. Füreinander Verantwortung übernehmen schon.
So reformieren wir die Erbschaftsteuer:
Fair. Einfach. Zukunftsfest.
1 Million Euro steuerfrei
Jede*r soll bis zu 1 Million Euro steuerfrei erben können. Das schützt das Familienerbe, etwa das Haus der Großeltern, in den allermeisten Fällen.
Handwerk und Mittelstand schützen
Ein Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro schützt kleine und mittlere Betriebe. Das erhält Familienunternehmen und sichert Arbeitsplätze.
Große Erbschaften. Große Verantwortung.
Sehr große Unternehmensvermögen werden künftig progressiv besteuert. Schlupflöcher fallen weg. Für Unternehmen, die Arbeitsplätze sichern, kann die Steuer über 20 Jahre gestreckt werden.
Was wir damit erreichen
Sehr große Erbschaften leisten ihren gerechten Beitrag, damit unsere Gesellschaft als Ganzes profitiert. Das Geld fließt an die Länder und soll gezielt in gute Bildung für alle investiert werden – von der Kita bis zur Hochschule. Das ist gerecht und damit stärken wir langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaft in Deutschland.
Wir stärken, was uns verbindet: eine solidarische Gesellschaft, in der Herkunft nicht über Zukunft entscheidet.
Erbschaften gerecht besteuern!
Bei der Erbschaftsteuer geht es um Gerechtigkeit und um die Frage, ob Chancen von Leistung oder von Herkunft abhängen sollen.
Fragen und Antworten
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Vorschlag für eine Reform der Erbschaftsteuer.
Die SPD setzt sich für ein gerechtes Steuersystem ein. Ein solches System soll Leistung belohnen, Chancengleichheit fördern und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken.
Die heutige Erbschaft- und Schenkungsteuer wird diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. In der Praxis gilt häufig:
- Kleine und mittlere Erbschaften müssen Steuern zahlen.
- Sehr große Vermögen bleiben durch Sonderregeln und Gestaltungsmöglichkeiten oft ganz oder überwiegend steuerfrei.
So zahlen Menschen mit sehr großen Erbschaften im Verhältnis oft weniger als Menschen mit deutlich kleineren Vermögen. Das ist nicht gerecht und diese Ungleichbehandlung hat Folgen:
- Sie verstärkt die ungleiche Verteilung von Vermögen.
- Sie untergräbt das Vertrauen in ein faires Steuersystem.
- Und sie entzieht dem Staat Einnahmen, die zum Beispiel für Schulen, Straßen oder Klimaschutz gebraucht werden.
Darum wollen wir die Erbschaftsteuer reformieren. Damit große Vermögen einen fairen Beitrag leisten, während Familien und normale Erbschaften besser geschützt werden.
Dass die SPD die Erbschaftsteuer gerechter gestalten will, ist seit langem bekannt. In früheren Regierungen fehlten dafür jedoch die politischen Mehrheiten. Das Ziel war deshalb auch im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 festgeschrieben.
Nun gibt es einen zusätzlichen, ganz konkreten Anlass zu handeln. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich aktuell mit der Frage, ob die weitreichenden erbschafts- und schenkungssteuerlichen Begünstigungen beim Übergang großer betrieblicher Vermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Urteil wird für 2026 erwartet. Darum legen wir einen konkreten Reformvorschlag vor.
Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine Verfassungsbeschwerde zur Erbschaftsteuer vor. Geprüft wird, ob die umfangreichen Sonderregelungen für Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG.
Kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelungen verfassungswidrig sind, muss der Gesetzgeber das Erbschaftsteuerrecht anpassen. Darum ist es sinnvoll, schon jetzt tragfähige Reformoptionen vorzulegen.
In Deutschland werden jedes Jahr sehr große Vermögen vererbt oder verschenkt: rund 300 bis 400 Milliarden Euro. Davon wurde im Jahr 2023 jedoch
- nur 121,5 Milliarden Euro steuerlich erfasst
- und lediglich 9,2 Milliarden Euro tatsächlich besteuert.
Das entspricht nicht einmal einem Prozent des gesamten Steueraufkommens.
Der Hauptgrund dafür sind weitreichende Ausnahmen, vor allem für Unternehmensvermögen. Allein im Jahr 2023 verzichtete der Staat dadurch auf rund 8 Milliarden Euro an Steuereinnahmen zugunsten von Erb*innen von Unternehmen.
Die Folgen sind eine deutliche Schieflage:
- Sehr große Vermögen werden effektiv deutlich niedriger besteuert als kleinere Erbschaften.
- Zwar sieht das Gesetz offiziell Steuersätze von 7 bis 50 Prozent vor, in der Praxis wirkt die Steuer jedoch umgekehrt.
So lag der tatsächlich gezahlte Steuersatz zwischen 2021 und 2024:
- Bei Multimillionen- und Milliardenvermögen im Schnitt bei 1,8 Prozent,
- im Jahr 2023 sogar bei nur 0,1 Prozent.
- Erbschaften unter 20 Millionen Euro wurden dagegen mehr als dreimal so hoch belastet.
Mit der Reform wollen wir die Erbschaftsteuer modernisieren, einfacher machen und gerechter ausgestalten. Dabei verfolgen wir drei zentrale Ziele: Familien schützen, Unternehmensnachfolgen sichern und große Vermögen fair beteiligen.
- Familienerbe besser schützen
Künftig soll ein Lebensfreibetrag von bis zu 1 Million Euro gelten. Erbschaften innerhalb der Familie von bis zu 900.000 Euro bleiben so geschützt und in den allermeisten Fällen steuerfrei.
Für Schenkungen außerhalb der Familie soll es einen Freibetrag von 100.000 Euro geben. Damit wird ein klarer, gut verständlicher Schutz für normale Fälle geschaffen.
Das ersetzt die bisherigen komplizierten Freibeträge, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen und immer wieder neu berechnet werden müssen. Das neue Modell ist einfacher, transparenter und nachvollziehbarer.
- Unternehmensnachfolgen absichern
Für Betriebe führen wir einen Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen ein. Das ist besonders wichtig, weil die deutsche Wirtschaft stark von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Familienbetrieben geprägt ist. Viele dieser Unternehmen können so steuerfrei an die nächste Generation übergeben werden.
Außerdem sollen Steuerzahlungen besser planbar werden. Sie können über längere Zeit gestundet werden und aus laufenden Gewinnen erfolgen. Stundungen sollen bis zu 20 Jahre möglich sein. So werden die Substanz des Unternehmens sowie Arbeitsplätze geschützt.
- Große Vermögen fair beteiligen
Gleichzeitig schaffen wir die bisherigen Sonderprivilegien für große Betriebs- und Kapitalvermögen ab. Diese Ausnahmen haben bislang dazu geführt, dass sehr große Vermögen oft kaum besteuert wurden.
Kurz gesagt: Wir entlasten Familien und den Mittelstand und sorgen dafür, dass sehr große Vermögen ihren gerechten Beitrag leisten.
- Familienerbe besser schützen
Die Reform schafft klare und gerechte Regeln für alle. Davon profitieren vor allem Familien, Erbende mit normalen Vermögen sowie kleine und mittlere Unternehmen.
- Private Erbende und Familien
„Private“ Erbschaften bleiben durch den Lebensfreibetrag von bis zu 1 Million Euro steuerfrei. Zusätzlich bleibt das Familienheim, in dem die Erben selbst weiter wohnen, bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern geschützt. Damit werden die meisten privaten Erbschaften vollständig entlastet.
- Kleine und mittlere Unternehmen
Für Betriebe gilt ein Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro. Steuern können über einen Stundungszeitraum von bis zu 20 Jahren gezahlt werden. So können Unternehmensnachfolgen langfristig geplant werden, ohne Arbeitsplätze oder die wirtschaftliche Substanz zu gefährden.
- Wer stärker beiträgt
Einen größeren Beitrag leisten vor allem sehr große Vermögen, dynastische Vermögenskonzentrationen über Generationen hinweg sowie große Betriebsvermögen, die bisher oft nahezu steuerfrei übertragen wurden.
Damit leisten große Vermögen künftig einen angemessenen Beitrag zum Gemeinwohl – ohne die große Mehrheit der Erbenden zusätzlich zu belasten.
- Private Erbende und Familien
Die Reform sorgt für mehr Gerechtigkeit, weil sie Gleichbehandlung, Transparenz und einfache Regeln in den Mittelpunkt stellt.
- Gleiche Regeln für alle Erbenden
Der Lebensfreibetrag von 1 Million Euro pro Person schützt das Familienerbe im Regelfall. Gleichzeitig beendet er die bisherige Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Verwandtschaftsgraden.
Auch ein weiteres Problem wird gelöst: Wer unerwartet erbt, wird künftig nicht mehr schlechter gestellt als Menschen, die ihr Erbe durch langfristig geplante Schenkungen aufteilen konnten.
- Weniger Sonderprivilegien für sehr große Vermögen
Die Reform schafft die bisherigen Sonderregeln für sehr große Betriebs- und Kapitalvermögen ab. Diese haben bislang oft dazu geführt, dass große Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden konnten.
Künftig gilt: Große Vermögen leisten einen fairen Beitrag, während leistungslos übertragene Vermögenskonzentrationen begrenzt werden.
- Ein einfaches und transparentes Steuersystem
Das bisherige System aus verschiedenen Steuerklassen wird abgeschafft. Stattdessen gibt es einen einheitlichen, progressiven Steuertarif.
Das macht die Erbschaftsteuer verständlicher, nachvollziehbarer und gerechter.
- Mehr Chancen durch Investitionen in Bildung
Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen nach unseren Vorstellungen gezielt in Bildung investiert werden, denn so entstehen langfristig bessere Startchancen für alle, unabhängig vom Elternhaus.
- Gleiche Regeln für alle Erbenden
Mit der Reform der Erbschaftsteuer wollen wir verhindern, dass ungleiche Startbedingungen über Generationen weitervererbt werden. Statt Herkunft soll wieder Leistung darüber entscheiden, welche Chancen Menschen haben.
Deshalb schlagen wir vor, die zusätzlichen Einnahmen gezielt in Bildung zu investieren,
Das bedeutet:
- bessere Startchancen für Kinder und Jugendliche,
- stärkere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- und Investitionen in die Zukunft unseres Landes.
Kurz gesagt: Die Mehreinnahmen kommen der gesamten Gesellschaft zugute – besonders denen, die faire Chancen am dringendsten brauchen.
Die Reform gefährdet keine Arbeitsplätze. Ein zentraler Grund ist die Stundung. Anfallende Steuern können über lange Zeiträume gestreckt werden, bis zu 20 Jahre. Unternehmenserb*innen müssen also nicht sofort zahlen, sondern können schrittweise aus laufenden Gewinnen begleichen. Das schützt Liquidität, Investitionen und Arbeitsplätze.
Zugleich zeigen Untersuchungen – unter anderem des wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD): Weitgehende Steuerbefreiungen bei Unternehmensübergängen sind kein Garant für sichere Arbeitsplätze. Im Gegenteil: Wenn Erbende unabhängig von ihrer unternehmerischen Eignung stark begünstigt werden, kann das zu schlechteren Unternehmensentscheidungen führen – mit negativen Folgen für Betriebe und Beschäftigte.
Die Reform setzt deshalb auf Balance. Sie ermöglicht sichere Nachfolgen, schützt Arbeitsplätze und beendet pauschale Sonderprivilegien.
Nein. Der Schutz des Familienheims hat für uns einen hohen Stellenwert. Niemand soll das Elternhaus oder das Haus der Großeltern aus steuerlichen Gründen verkaufen müssen.
Deshalb gilt auch mit der Reform:
- Der Lebensfreibetrag ermöglicht hohe Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
- Zusätzlich bleibt die Steuerbefreiung für das Familienheim bestehen.
Das heißt konkret:
Wenn Kinder oder Enkel das Haus übernehmen und selbst darin weiter wohnen, ist dieses von der Erbschaftsteuer befreit.So stellen wir sicher, dass das Zuhause von Eltern oder Großeltern in der Familie bleiben kann – ohne zusätzliche finanzielle Belastung.
Der Lebensfreibetrag von bis zu 900.000 Euro gilt für einen weiten Familienkreis. Er umfasst alle Verwandten, die bisher den Steuerklassen I und II zugeordnet waren.
Konkret profitieren davon:
- Ehe- und Lebenspartner*innen
- Kinder und Stiefkinder,
- Enkelkinder
- Eltern und Großeltern
- Geschwister
- Nichten und Neffen
- sowie die Schwiegerfamilie.
Damit stellt der Lebensfreibetrag sicher, dass familiäre Erbschaften in den meisten Fällen steuerfrei bleiben.
Die Reform ist so ausgestaltet, dass sie Investitionen nicht bremst, sondern langfristig stärkt.
Hohe Freibeträge und großzügige Stundungsregelungen sorgen dafür, dass Unternehmenserb*innen ihre Erbschaftsteuer nicht sofort zahlen müssen. Die Steuer kann stattdessen über längere Zeiträume aus laufenden Erträgen beglichen werden.
So bleibt ausreichend Liquidität für:
- Investitionen in Maschinen, Innovation und Digitalisierung
- Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- nachhaltiges Wachstum der Unternehmen
Kurz gesagt: Die Reform schafft Planungssicherheit, schützt Investitionen und unterstützt damit die wirtschaftliche Entwicklung.
