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Eine gute Absicherung im Alter ist ein zentrales Versprechen unseres Sozialstaats. Wer ein Leben lang arbeitet und Beiträge zahlt, muss sich darauf verlassen können, im Alter gut leben zu können. Das gilt heute wie in Zukunft – für alle Generationen. Für die, die kurz vor der Rente stehen, und für die, die gerade erst ins Berufsleben starten.
Wir sorgen dafür, dass die gesetzliche Rente stabil bleibt und auch morgen Sicherheit bietet.
In diesem FAQ findest Du Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Rentenpolitik und erfährst, was uns als SPD dabei besonders wichtig ist.
Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen. Deshalb werden wir das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 absichern. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus. Am Nachhaltigkeitsfaktor halten wir grundsätzlich fest.
Nur eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, eine hohe Beschäftigungsquote und eine angemessene Lohnentwicklung ermöglichen es, dies dauerhaft zu finanzieren. Deshalb werden wir im Jahr 2029 im Hinblick auf diese Faktoren die tatsächliche Entwicklung des Beitrags und des Bundeszuschusses evaluieren, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.
In einer Rentenkommission werden wir bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen.
Das Rentenniveau wird bis zum Jahr 2031 bei 48 % stabilisiert. Außerdem wird darin die rentenrechtliche Gleichstellung von Kindererziehungszeiten für Kinder vollzogen, die vor 1992 geboren wurden ("Mütterrente").
Mit der Aufhebung des sogenannten Vorbeschäftigungsverbots bei sachgrundlosen Befristungen soll zudem die freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze erleichtert werden. Damit werden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass das Rentenniveau bis 2031 gesetzlich bei 48 Prozent gesichert wird. Das ist die Haltelinie, von der in der Berichterstattung immer wieder die Rede ist. Es wird abgesichert, dass das Rentenniveau nicht unter ein bestimmtes Niveau sinkt. So verhindern wir Altersarmut und tragen zur Lebensstandardsicherung bei.
Ab dem Jahr 2032 wird der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wieder in Kraft gesetzt. Dieser führt zu langsameren Rentensteigerungen, wenn das Verhältnis der Beitragszahler*innen zu den Rentnerinnen und Rentnern sinkt. Deshalb wird das Rentenniveau ab 2032 voraussichtlich langsam absinken.
Die Junge Union will ebenfalls, dass ab 2032 der Nachhaltigkeitsfaktor wieder in Kraft gesetzt wird. Im Gegensatz zur Vereinbarung im Koalitionsvertrag wollen sie aber, dass die Basis im Jahr 2032 nicht 48 % beträgt, sondern so agiert wird, als hätte es die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 nie gegeben.
Ohne die im Koalitionsvertrag vereinbarte Haltelinie von 48 % würde sich das Rentenniveau bis 2031 um rund einen Prozentpunkt verringern. Die Forderung der Jungen Union bedeutet also, dass das Rentenniveau ab 2032 nicht langsam von 48 Prozent absinkt, sondern sich schlagartig um rund einen Prozentpunkt reduziert.
Wenn sich die Junge Union durchsetzen würde, hätte dies zur Folge, dass nur die Bestandsrentnerinnen und -rentner bis 2031 von der Stabilisierung des Niveaus profitieren würden. Alle nachfolgenden Jahrgänge würden trotzdem höhere Beiträge zahlen und ein niedrigeres Rentenniveau erhalten. Das ist das Gegenteil von Generationengerechtigkeit!
Die Position der SPD ist klar: Der Gesetzentwurf entspricht der Vereinbarung im Koalitionsvertrag und muss nun auch so beschlossen werden. Außerdem handelt es sich um ein Rentenpaket, also ein Paket von Maßnahmen zum Thema Rente. Dazu gehören auch die Frühstartrente, die Aktivrente und die Stärkung der Betriebsrente.
Alle Bestandteile wurden im Koalitionsvertrag vereinbart. Die SPD ist vertragstreu und will alles davon auch umsetzen. Was aus unserer Sicht nicht geht: Einzelne Punkte des Rentenpakets herauslösen und damit die heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner von der Lohnentwicklung abkoppeln. Das ist mit der SPD nicht zu machen und wir erwarten auch von der Union Vertragstreue.
Ab 2026 wird die Rentenkommission der Bundesregierung Vorschläge für die längere Sicht erarbeiten und dabei auch die betriebliche und private Altersvorsorge in den Blick nehmen; auch das ist im Koalitionsvertrag vereinbart.
Das Rentenniveau beschreibt, wie hoch eine durchschnittliche gesetzliche Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausfällt. Es zeigt also, wie gut die Rente das frühere Einkommen ersetzt.
Konkret vergleicht das Rentenniveau die Rente einer Person, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und Beiträge eingezahlt hat, mit dem aktuellen Durchschnittslohn aller Beschäftigten. Beispiel: Liegt das Rentenniveau bei 48 %, bekommt jemand nach 45 Durchschnittsjahren eine Rente, die etwa 48 % des aktuellen Durchschnittslohns entspricht.
Nein. Natürlich steigen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber eine reine Betrachtung der Ausgaben wäre verkürzt, denn alles wird teurer. Seriös ist daher nur eine Betrachtung, die die Entwicklung der Rentenausgaben ins Verhältnis zur gesamten Wirtschaftsleistung setzt.
Und hier stellen wir fest: Der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in den letzten 20 Jahren sogar rückläufig. Der Anteil der Rentenausgaben ist von 10,8 % im Jahr 2003 auf 9,2 % im Jahr 2024 gesunken. Von einer Kostenexplosion kann also keine Rede sein.
Bei durchschnittlichem Wirtschaftswachstum wird auch mit der Haltelinie der Anteil der Ausgaben am BIP nicht übermäßig steigen. Die von der JU genannten 115 Mrd. Euro bis 2040 sind also zu finanzieren.
Gleiches gilt für den Anteil der Bundeszuschüsse, also der steuerlichen Zuschüsse an die Rentenversicherung. Diese gleichen Ausgaben aus, die nicht durch Beiträge von ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer gedeckt sind, zum Beispiel für Kindererziehungszeiten. Der Anteil der Bundeszuschüsse am BIP ist von 3,5 % im Jahr 2003 auf 2,7 % im Jahr 2024 gesunken.
Nein. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist seit vielen Jahren stabil. Er liegt mit derzeit 18,6 % auf dem gleichen Niveau wie 1995, also vor 30 Jahren.
Mitte der 90er-Jahre haben viele Wirtschaftsexperten ebenfalls horrende Beitragssätze für Anfang der 2020er-Jahre prognostiziert. Dazu ist es nicht gekommen. Ein zentraler Grund ist, dass sich der Arbeitsmarkt gut entwickelt hat, insbesondere die Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Auch die Einführung und Erhöhung des Mindestlohns haben dazu beigetragen. Diese ist heute so hoch, wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Deshalb ist es auch für die kommenden Jahre wichtig, dass der in vielen Branchen bereits bestehende Fachkräftemangel etwa durch gute Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung sowie die Behebung der Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt bekämpft wird.
Hinzu kommt kluge Zuwanderungspolitik, die dafür sorgt, dass der Arbeits- und Fachkräftebedarf auch in den Jahren, in denen viele sogenannte Boomer aus dem Erwerbsleben ausscheiden, gedeckt wird. Die Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und damit die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme, ist schon in den letzten zwei Jahren ausschließlich neuen Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu verdanken.