arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Pressemitteilung

09.10.2025 | 153/25

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Keine anlasslose Kontrolle von privaten Messenger-Nachrichten

Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) begrüßt die klare Positionierung der Bundesregierung zu den EU-Vorschlägen zur "Chatkontrolle".

Der Bundesvorstand unterstützt ausdrücklich die Ablehnung der Vorschläge und kann die Aussagen der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nur unterstreichen: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein.“

Das berechtigte Anliegen, den Kinderschutz online zu stärken, darf nicht zu einer anlasslosen und kompletten Überwachung von Menschen, die miteinander kommunizieren, führen. Dies ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch zutiefst undemokratisch, grundrechts- und freiheitseinschränkend. Eine vertrauliche, uneingeschränkte Kommunikation ist die Basis einer demokratischen Gesellschaft.