Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) fordert die Union auf, zügig Verhandlungen aufzunehmen, um Kinderrechte verbindlich im Grundgesetz verankern zu können. Dazu erklären die Bundesvorsitzenden der ASJ, Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske:
„Es ist an der Zeit, die Rechte der Kinder zu stärken und zu verdeutlichen, dass sie Rechtspersönlichkeiten mit eigenen, von der Verfassung geschützten, Rechten sind. Das Wohl des Kindes ist bei staatlichem Handeln besonders zu berücksichtigen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die sensible Entwicklungsphase von Kindern und die Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten muss gefördert werden.“
Die Regierungsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Für die geplante Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.
Die AsJ begrüßt ausdrücklich die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion, die Resilienz des Rechtsstaates, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts so zu stärken, dass Einschränkungen nur mit verfassungsändernder Mehrheit möglich sind. „Wir sollten nicht riskieren, dass eine autoritär-populistische Partei wie in Ungarn oder Polen Wahlerfolge dafür nutzen kann, sich der Kontrolle durch die dritte Gewalt zu entziehen.“, so Draheim abschließend.