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Pressemitteilung

04.05.2025 | 097/25

ASJ-Pressemitteilung zum Gutachten des BfV zur AfD - Der Antrag auf Parteiverbot der AfD muss konkret vorbereitet werden

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) und die Arbeitsgemeinschaft Frauen in der SPD stellen auf dem kommenden ordentlichen Parteitag der SPD vom 25. bis 27. Juni 2025 den Antrag an den Parteivorstand, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD gemäß nach Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 43 ff. BVerfG zu prüfen.

Dabei sollen Erkenntnisse von Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder einbezogen werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen, soll der SPD-Parteivorstand aufgefordert werden, aktiv darauf hinzuwirken, dass Bundesregierung, Bundestag und/oder Landesregierungen einen Verbotsantrag stellen.

Die beiden Bundesvorsitzenden der ASJ, Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske, begrüßen das vorgestellte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. „Dieses Gutachten, auf das lange gewartet werden musste, bestätigt, dass es sich bei der AfD bundesweit um eine geschlossen verfassungsfeindliche Partei handelt,“ erklärt Antje Draheim dazu.

„Gerade haben die künftigen Koalitionsparteien einen Vertrag ausgehandelt, in dem sie sich verpflichten, verfassungsfeindlichen Bestrebungen mit Entschlossenheit entgegenzutreten. Nicht zuletzt, deshalb wurde der Koalitionsvertrag von 84,6 Prozent der SPD-Mitglieder angenommen. Das ist nicht nur ein Bekenntnis, sondern auch ein Auftrag,“ erklärt Baumann-Hasske.

Die Vorsitzenden zitieren aus der Begründung des gemeinsamen Antrags:
„Die AfD ist eine Partei, die offensiv und aggressiv rassistische, rechtsextreme und in allen Dimensionen menschenfeindliche Positionen vertritt und offen unseren Staat angreift. Dabei schreckt sie auch vor Gewalt nicht zurück. Die AfD wendet sich gegen die zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Es ist unsere Pflicht, unsere Demokratie wehrhaft zu verteidigen und alle rechtsstaatlichen Mittel gegen die AfD zu nutzen, um Schaden von unserem Land und unserem Volk abzuwehren.“

Das BfV verweist in seiner Pressemitteilung explizit auf eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei der „Alternative für Deutschland“. Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige
Volksverständnis ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen, z.B. deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern.

„Im Parteitags-Antrag der beiden Arbeitsgemeinschaften konzedieren wir, dass das Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde ist“ erklärt Draheim. „Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Mütter und Väter des Grundgesetzes hohe Hürden aufgestellt, die überwunden werden müssen, bevor ein Parteiverbot ausgesprochen wird. Es spricht jedoch vieles dafür, dass diese hohen Voraussetzungen inzwischen erfüllt sind, zumal mit der heute bekannt gewordenen Hochstufung durch das BfV.

Wir fordern nun aber auch die Veröffentlichung dieses Gutachtens
„Alle potenziellen Antragsteller, die neue Bundesregierung, der neue Bundestag und der Bundesrat sind aufgefordert, unverzüglich in die verfassungsrechtliche Prüfung einzusteigen, um ein Verbotsantrags-verfahren zu initiieren. Auch noch so erschreckende Stimmungen und Umfragen zur Popularität der AfD entbinden die Verfassungsorgane nicht davon, ihr dementsprechendes verfassungsrechtlich gebundenes Ermessen auszuüben.“ so Baumann-Hasske abschließend.