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Pressemitteilung

25.03.2020 | 029/20

Löhne und Kaufkraft sichern: AfA fordert Aufstockung des Kurzarbeitergeldes

Zur aktuellen Debatte über Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Krisenfolgen erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD Klaus Barthel:

Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen brauchen jetzt erst recht stabile Einkommen und sichere Zukunftsperspektiven. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Volkswirtschaft und der Unternehmen begrüßen wir ausdrücklich.

Wie schon in der Finanzkrise 2007/08 sind es die von der SPD geführten Ressorts, die die Weichen richtig stellen. Es sind auch die Sozialdemokraten, die als einzige die Arbeitnehmerschaft im Blick haben. Das zeigt sich insbesondere durch das verbesserte Kurzarbeitergeld, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung und zum Kinderzuschlag und den Lohnersatz bei der Kinderbetreuung.

Die zu erwartende massenhafte Kurzarbeit bedeutet jedoch für die Betroffenen erhebliche Einkommensverluste. Für sie bedeutet Kurzarbeit bei komplettem Stillstand Lohneinbußen bis zu 40 Prozent. Von einem Gehalt auf dem Niveau von 60 Prozent des letzten Einkommens können viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Kosten für Mieten und Lebenshaltung nicht decken. Besonders Menschen mit niedrigem Einkommen sind hart davon betroffen. Die Arbeitgeber müssen daher ihrer sozialen Verantwortung nachkommen und das Kurzarbeitergeld aufstocken. Viele Branchen und Unternehmen zeigen diese Verantwortung bereits, indem sie Tarifverträge zur Aufstockung bei Kurzarbeit abgeschlossen haben. Dort, wo dies noch nicht geschehen ist, fordern wir die Arbeitgeber auf, schnellstens Tarifverhandlungen durchzuführen. Auch für die Beschäftigten in Branchen und Unternehmen ohne Tarifbindung müssen Lösungen für eine Mindestsicherung gefunden werden.

Die Stabilisierung von Lohneinkommen ist systemrelevant. Da die internationalen Wirtschaftsbeziehungen nachhaltig gestört sind, wird es in den nächsten Wochen und Monaten auf die Stabilisierung der Binnennachfrage ankommen.

Wir warnen Arbeitgeber und CDU/CSU zudem vor dem erneuten Versuch, die Krise zum Abbau von Schutzrechten wie dem Arbeitsschutzgesetz zu nutzen. Dieses ist auch in Krisenzeiten flexibel genug, um Bedarfsspitzen abzudecken. Dabei dürfen auch die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten nicht umgangen werden.