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Pressemitteilung

11.04.2017 | 075/17

Medien- und Netzpolitische Kommission: Netzneutralität darf nicht eingeschränkt werden

Zum neuen Angebot der Deutschen Telekom "StreamOn" erklären Marc Jan Eumann und Björn Böhning für den Vorstand der Medien- und Netzpolitischen Kommission des SPD-Parteivorstandes:

Die Telekom hat angekündigt, vom 19. April an ein neues Angebot für ihre Mobilfunkkunden einzuführen. Danach soll die Nutzung von Musik und Videos nicht auf das mobile Datenvolumen angerechnet werden, wenn diese Inhalte von bestimmten Telekom-Partnern wie YouTube und Netflix stammen.

Wir fordern die Bundesnetzagentur auf, sich das neue Angebot der Deutschen Telekom sehr genau anzuschauen. Es muss geprüft werden, ob das neue Angebot „StreamOn“ den rechtlichen Vorgaben, insbesondere den Richtlinien für die Netzneutralität, entspricht. Wir plädieren dafür, dass der diskriminierungsfreie Zugang zum Internet und zur mobilen Kommunikation prinzipiell gewahrt wird. Er darf nicht Opfer allein wirtschaftlicher Interessen werden.

Wir beobachten mit Sorge, dass zunehmend die gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am offenen Internet als einem zentralen Medium der Informationsgesellschaft gefährdet ist. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Spezialdienste Anreize zur Verschlechterung und Diskriminierung aller Inhalte, Anwendungen und Dienste schaffen, die keinen Spezialdienst des jeweiligen Kommunikationsanbieters darstellen. Auch eine entsprechende Schwerpunktlegung der Telekommunikationsanbieter könnte eine Wettbewerbsverzerrung für kleine und mittlere Unternehmen bedeuten.

Alle Anbieter von Inhalten müssen Zugang zu diesen Spezialdiensten unter neutralen bzw. gleichen Bedingungen erhalten.

Die SPD bekennt sich zum Grundsatz der Netzneutralität. Daher darf die Einführung von Spezial- und neuartigen Standarddiensten nicht zu einem Zwei-Klassen-Internet führen.

Wir erneuern die Forderung, dass die Richtlinien des Gremiums der Europäischen Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREK) zu verschärfen sind und die Kontrollmöglichkeiten der Bundesnetzagentur ausgebaut werden müssen. Zugleich plädieren wir für eine inhaltliche Vielfaltssicherung und –kontrolle durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) bei Einführung neuer Rating- und Streamingtechnik.