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Pressemitteilung

04.04.2022 | 023/22

Reform des § 362 StPO korrigieren – Rechtsfrieden muss auch in Zukunft gelten

Am Wochenende fand die Vorstandsklausur der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in Wittenberg statt. Dazu erklärt Harald Baumann-Hasske, Co-Vorsitzender der ASJ:

„Wir begrüßen die Bundesratsinitiative des SPD-geführten Senats in Hamburg, eine erst jüngst durchgeführte Reform des Strafprozessrechts wieder aufzuheben. Der Grundsatz, dass niemand wegen derselben Straftat nach Freispruch erneut angeklagt werden darf, muss auch in Zukunft gelten. Eine Aufweichung dieses verfassungsrechtlich gesicherten Prinzips stünde dem Grundsatz entgegen, dass nach einem einmal durchgeführten Strafverfahren und dessen rechtskräftiger Beendigung Rechtsfrieden einkehren soll. Das Prinzip wird für die Fälle, in denen sich ein Täter nach Freispruch der Tat berühmt, ohnehin durchbrochen. Der Staat hat nicht nur Strafverfolgung zu gewährleisten, sondern irgendwann auch für Rechtsfrieden zu sorgen. Weitere Durchbrechungen des Grundsatzes für neue Beweismittel stehen dem entgegen. Würde man sie zulassen, wäre der Wunsch nach Weiterungen jederzeit zu erwarten.“ Die ASJ war der Reform von Anfang an entgegengetreten.

Die ASJ hatte am Wochenende in Wittenberg getagt und viele aktuelle Themen bearbeitet. Beschlüsse und Diskussionen zu Corona und Impfpflicht, Außen- und Sicherheitspolitik, Konzepte für einen „Sozial-Euro“ und gemeinwohlorientierten Wohnraum, eine Stellungnahme zur Lieferketten-Richtlinie der EU-Kommission standen genauso auf der Tagesordnung wie die Sicherung der kriminologischen Studiengänge in Deutschland.