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Pressemitteilung

09.05.2018 | 064/18

SPD-Themenforum Verbraucherpolitik: Wer Recht hat soll Recht bekommen!

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Musterfeststellungsklage erklären die Sprecherinnen des SPD-Themenforums Verbraucherpolitik Inge Blask und Sarah Ryglewski:

Mit der Musterfeststellungsklage können die Verbraucherinnen und Verbraucher nun effizient und kostengünstig gegen betrügerische Praktiken oder verbraucherschädigende AGB vorgehen. Nach zähem Ringen konnte die SPD gegen den Willen der Union die Musterfeststellungsklage durchsetzen. Denn für die SPD gilt: Wer Recht hat soll Recht bekommen. Wir sind sehr froh, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley als eine ihrer ersten Amtshandlungen dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat.

Betroffene können sich in ein Klageregister eintragen und so ihre Ansprüche anmelden. Eine Verjährung und somit der Verlust ihrer Ansprüche wird damit verhindert. Klagebefugte Verbände führen dann das Verfahren gegen die Unternehmen. Ein Urteil hat Bindungswirkung für die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher und schafft so Rechtssicherheit für die individuellen Ansprüche.