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Pressemitteilung

24.11.2017 | 226/17

Tag gegen Gewalt an Frauen: Wir sagen Nein zu Gewalt und Sexismus.

Anlässlich des diesjährigen Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November erklären die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner und der SPD-Generalsekretär Hubertus Heil:

Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter.

Nicht erst in den letzten Wochen wurde deutlich: Sexismus und sexualisierte Gewalt kommen tagtäglich vor. In der Öffentlichkeit und in sozialen Medien schilderten tausende Frauen ihre Erfahrungen mit sexueller Belästigung, Übergriffen und sexualisierter Gewalt. Häusliche Gewalt ist die schlimmste Form von Gewalt, die Frauen in ihrem nahen Umfeld erleben. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes waren im Jahr 2015 über 100.000 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen.

Das, was Frauen Tag für Tag widerfährt, sind keine Einzelereignisse. Und sie haben strukturelle Ursachen. Die Gefahr von Sexismus, sexualisierter oder häuslicher Gewalt betroffen zu sein, ist umso größer, je höher das Machtgefälle zwischen den beteiligten Personen ist.

Frauen müssen benennen können, was ihnen widerfährt. Und Männer müssen Sexisten und Sexualstraftäter in ihre Schranken weisen und sich an die Seite der Frauen stellen.

Die SPD steht an der Seite der Frauen. Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen drücken wir unser Mitgefühl und unsere Solidarität mit den Betroffenen aus. Wir sagen: nicht wegschauen oder weghören, Haltung zeigen, unterstützen, Hilfe anbieten. Und wir nehmen uns auch selbst in die Pflicht: In der SPD ist kein Platz für Sexismus und sexualisierte Gewalt. Wir stellen uns einem solchen Verhalten klar entgegen und dulden dies nicht in unserer Partei.

Die Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 und die Ratifizierung der Istanbul-Konvention im Oktober 2017 waren Meilensteine für die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen. Das Prinzip „Nein heißt Nein“ und die Einführung des Straftatbestandes der sexuellen Belästigung haben die Schutzlücken im Sexualstrafrecht geschlossen. Dem muss jetzt ein Dritter Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen folgen.

Polizei und Justiz müssen regelmäßig geschult werden, damit es zur Strafverfolgung kommt, in Prozessen sensibel und respektvoll mit Betroffenen umgegangen und das neue Sexualstrafrecht konsequent angewandt wird. Beratungsstellen müssen gestärkt und ihr Angebot ausgebaut werden. Die Opfer brauchen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe sowie einen besseren und schnelleren Zugang zu Therapieplätzen. Dafür brauchen wir bundesweit flächendeckend ausreichende Beratungsstellen und Frauenhäuser. Die Beratungs- und Therapieangebote müssen finanziell ausreichend abgesichert werden und müssen barrierefrei sein. Damit keine betroffene Frau allein und ohne Unterstützung bleibt.