
dpa

Sicherheit, Frieden und Freiheit in Europa müssen neu gedacht werden. Mit dem Neuen Wehrdienst reagiert Deutschland auf die veränderte Sicherheitslage – verantwortungsvoll, solidarisch und im europäischen Bündnis.
Hier findest Du Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Position der SPD.
Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine hat sich die Bedrohungslage in Europa und für Deutschland geändert. Als Reaktion auf die verschlechterte Sicherheitslage haben alle Mitgliedsstaaten der NATO zugesichert, die Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses zu sichern. Damit werden unsere Freiheit, unsere demokratischen Werte und die Grenzen Europas geschützt. Aus diesem Grund brauchen wir eine starke Bundeswehr mit besserer Ausrüstung und mehr Soldat*innen für den aktiven Dienst und für die Reserve.
Angesichts der veränderten Bedrohungslage in Europa brauchen wir eine starke Bundeswehr, die sowohl im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung als auch im Internationalen Krisenmanagement unseren Bündnisverpflichtungen nachkommt und unsere Freiheit und Werte schützt. Wir setzen auf Freiwilligkeit und Attraktivität statt Zwang: Junge Menschen sollen sich aus Überzeugung für den Dienst in den Streitkräften entscheiden können. Deswegen setzen wir uns zunächst für einen freiwilligen Wehrdienst ein.
Die SPD ist überzeugt: Wenn wir den freiwilligen Wehrdienst attraktiver in der Ausbildung, Unterbringung und der Vergütung machen, werden sich ausreichend junge Menschen freiwillig für den Dienst bei der Bundeswehr entscheiden.
Die Regelung des freiwilligen Wehrdiensts hat folgende Konsequenzen für junge Menschen:
Zunächst setzen wir mit attraktiven Angeboten auf einen freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr. Sollte sich die verteidigungspolitische Lage allerdings verschlechtern und sich der Personalbedarf unserer Streitkräfte im vorgesehenen Zeitraum nicht durch Freiwillige ("Aufwuchspfad der Streitkräfte") decken lassen, müsste der Bundestag dies feststellen und mit einem Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht entscheiden.
Es gibt also keinen Automatismus. Nur der Bundestag kann diese Entscheidung treffen. Auch dann gäbe es keine automatische Rückkehr zu einer allgemeinen Wehrpflicht. Stattdessen würde eine Bedarfswehrpflicht gelten, bei der die Bundeswehr so viele Männer z. B. per Zufallsverfahren einziehen kann, wie sie für den Zeitraum benötigt, um unsere Verteidigungsfähigkeit sicherzustellen und unseren Bündnisverpflichtungen nachzukommen.
Sollte sich die Sicherheitslage verschlechtern, kann der Spannungsfall nach Art. 80a GG oder der Verteidigungsfall nach Art. 115a GG vom Bundestag und Bundesrat festgestellt werden. Dann gilt die allgemeine Wehrpflicht.
Ja, eine flächendeckende Musterung ist für alle Männer der Jahrgänge ab 2008 vorgesehen. Unsere Streitkräfte müssen sehen, wer überhaupt für einen freiwilligen Wehrdienst in Frage kommt. Zudem ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, alle Männer eines Jahrgangs mustern zu lassen.
Solange es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt, gibt es keinen verpflichtenden Ersatzdienst. Erst wenn der Bedarfswehrdienst eingeführt wird, kann nach einer anerkannten Kriegsdienstverweigerung Ersatzdienst geleistet werden. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt in jedem Fall erhalten. Es handelt sich um ein geschütztes Grundrecht (Art. 4 Abs. 3 GG). Jeder hat also das Recht, den Dienst der Waffe zu verweigern.
Nach Art 12a GG können nur Männer zu einem Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden. Solange das Grundgesetz nicht geändert wird, können Frauen freiwillig ihren Dienst bei der Bundeswehr leisten.
Im Rahmen unserer Bündnisverpflichtungen in der NATO muss das Verteidigungsministerium bis zum Jahr 2035 eins Gesamttruppenstärke von 460.000 Soldat*innen erreichen. Darunter sollen bis zu 260.000 Soldat*innen der aktiven Truppe und bis zu 200.000 Soldat*innen der Reserve angehören. Zur Reserve zählen alle nicht-aktiven Soldat*innen, die einen Wehrdienst geleistet haben oder als Berufs- und Zeitsoldat*innen gedient haben.
Als “Aufwuchspfad” wird die Anzahl von Soldat*innen bezeichnet, die die Bundeswehr benötigt, um das Ziel einer Gesamttruppenstärke (Mitglieder der aktiven Truppen und der Reserve) von 460.000 bis zum Jahr 2035 zu erreichen. In einem halbjährlichen Bericht informiert der Verteidigungsminister den Bundestag über den aktuellen Stand und die erwartete Entwicklung der Personalstärke der Streitkräfte. Damit wird in der Frage, ob die Umsetzung des Gesetzes zum freiwilligen Wehrdienst die Ziele bei der Personalstärke erfüllt, Transparenz geschaffen.
Wir haben in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner eine Stärkung der Freiwilligendienste durchgesetzt. Wir schaffen die Möglichkeit für 15.000 neue Plätze in sozialen und ökologischen Bereichen, der Pflege und beim Katastrophenschutz. Wer sich engagiert, verdient Anerkennung, Wertschätzung und eine faire Vergütung. Deshalb soll das zusätzliche Geld den Trägern auch ermöglichen, die Bezahlung im Freiwilligendienst zu erhöhen.