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Aktuelles

Foto: Franziska Giffey
dpa

Franziska Giffey: „Wir schaffen ein Schutzschild für die Familien“

30.03.2020 | Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit

Der Notfall-Kinderzuschlag für Eltern mit Verdienstausfällen

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Familienministerin Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen.

„Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben“, sagt Franziska Giffey. „Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret.“

Darum geht es

  • Für Eltern mit geringem Einkommen gibt es Erleichterungen beim Kinderzuschlag von maximal 185 Euro monatlich pro Kind, der zusätzlich zum Kindergeld fließt.


  • Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den Notfall-Kinderzuschlag stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.


  • Außerdem zahlt der Staat für zunächst sechs Wochen 67 Prozent des Lohns weiter, wenn Eltern ihre Kinder unter zwölf Jahren wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen. Pro Monat gibt es dabei höchstens 2016 Euro. Für die Zeit der Osterferien, wenn die Einrichtungen ohnehin geschlossen wären, gilt das nicht.
Grafik: Notfall-Kinderzuschlag . Ab 1.4. Anspruch bei der Familienkasse prüfen
BMFSFJ

Ab 1. April Anspruch prüfen

Die Familienministerin rät Eltern ab 1. April zu prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. „Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der Kinderzuschlag ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen“, so Giffey.

Wir schützen und unterstützen Familien