Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag machten am Donnerstag deutlich, dass die Betreuung und Begleitung todkranker Menschen verbessert werden müsse. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach verwies gegenüber der ARD noch einmal auf das Problem, „dass viele ältere Menschen in Deutschland in der letzten Lebensphase nicht optimal versorgt werden. Sie haben oft Schmerzen, ihnen geht es nicht gut. Nur die Palliativmedizin kann das beheben.“
Begleitung ohne Angst
Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern wird mit dem neuen Gesetz nun Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der sozialen Pflegeversicherung. „Damit ist es jetzt möglich, dass multiprofessionelle Teams kleine Krankenhäuser aber auch Palliativstationen in größeren Krankenhäusern unterstützen“, hob Hilde Mattheis (SPD) in der Bundestagsdebatte hervor.„Denn egal wo ich bin, brauche ich nicht nur medizinischen Beistand, sondern ich brauche womöglich auch seelsorgerischen, pflegerischen und sozialen Beistand“, so Mattheis. Durch multiprofessionelle Teams könnten nun „auch Angehörige die Begleitung ohne Angst miterleben, weil sie Unterstützung haben.“
Flächendeckender Ausbau
Das Gesetz [PDF, 383 kb] sieht vor, dass bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste neben den Personalkosten auch Sachkosten berücksichtigt werden sollen – zum Beispiel die Fahrtkosten ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Für einen flächendeckenden Ausbau sowie für verbesserte Leistungen sollen die gesetzlichen Krankenkassen jährlich voraussichtlich 200 bis 300 Millionen Euro zusätzlich ausgeben.
Eckpunkte des Gesetzes
- Krankenkassen übernehmen mehr Kosten.
- Bessere Qualifikation von Ärzten und Pflegekräften.
- In ländlichen Regionen sollen mehr mobile Palliativteams eingesetzt werden, die sich um schwerkranke Menschen in Altenheimen und Krankenhäusern kümmern sollen.
- Zusätzlich vergütete Leistungen zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung.
- Stärkung der Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege.
- Verbesserte finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize.
- Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt.
- Hospizdienste erhalten mehr finanziellen Spielraum, auch um die Trauerbegleitung der Angehörigen mit zu unterstützen.
- Die ambulante Hospizarbeit soll in Pflegeheimen stärker berücksichtigt werden.
- Auch Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen beauftragen.
- Die Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung.
- Pflegeheime werden zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet.
