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Aktuelles

Foto: Hubertus Heil
SPD/MK

Arbeitsminister Heil kündigt erhebliche Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner an: Ihre Bezüge sollen deutlich steigen.

25.03.2022 | Kampf gegen Altersarmut

Erwerbsminderungsrenten steigen deutlich

Die SPD-geführte Bundesregierung plant erhebliche Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will höhere Renten für rund drei Millionen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind. Ein Plus von bis zu 7,5 Prozent.

„Mit dem Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente machen wir deutlich: Wir stehen auch in diesen Zeiten an der Seite derjenigen, die wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Deshalb verbessern wir die Erwerbsminderungsrente und erhöhen damit die Renten von rund drei Millionen Menschen.“

Heil betonte: „Das ist ein wichtiger Beitrag gegen Altersarmut und zeigt, dass der Sozialstaat funktioniert und die Menschen nicht im Stich lässt.“

Wir halten Wort

In der Vergangenheit hatte es bei der Erwerbsminderungsrente Verbesserungen gegeben, von denen damals die Neurentner und Neurentnerinnen profitierten, nicht aber sogenannte Bestandsrentner und Bestandsrentnerinnen, also Menschen, die nicht erst neu unter die Erwerbsminderungsrente fallen. Deshalb hatte die SPD in ihrem Zukunftsprogramm zur Bundestagswahl 2021 versprochen, die Armutsrisiken bei den heutigen Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentnern zu verringern und für sie Verbesserungen zu erreichen. Und wir halten Wort.

Ein Plus von bis zu 7,5 Prozent

Die rund drei Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrente können mit deutlich höheren Bezügen rechnen. Die Anhebung soll bis zu 7,5 Prozent betragen und ab 1. Juli 2024 ausgezahlt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor.

Die Verbesserungen im Detail

Wer zwischen 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014 in die Erwerbsminderungsrente eingetreten ist, soll einen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten. Für diejenigen, bei denen der Erwerbsrentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018 liegt, sind es 4,5 Prozent – da sie teils schon von den vorherigen Verbesserungen profitiert haben.

Anders als in der Vergangenheit sollen von den Neuerungen also auch Bestandsrentnerinnen und Bestandrentner profitieren. Gleiches gilt für Hinterbliebenenrenten.

Sozialverband VdK begrüßt geplante Verbesserungen

„Wir begrüßen sehr, dass sich nach so vielen Jahren doch noch etwas bei den Erwerbsminderungsrenten im Bestand bewegt“, freut sich VdK-Präsidentin Verena Bentele. Seit 2014 mahne der Sozialverband VdK hier Verbesserungen an. „Das pauschale Verfahren ist gut. Gerecht und schnell umsetzbar. Auch die zwei Stufen sind sachlich richtig“, so Bentele.

Die Gesetzesänderung will der Arbeitsminister zusammen mit der turnusgemäßen Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres auf den Weg bringen. Das Bundeskabinett will sich voraussichtlich am 13. April mit dem neuen Vorhaben befassen.