arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten, Palliativmedizin weiterhin erlaubt. (Foto: dpa)
dpa

Eine Therapeutin hält in einem Hospiz die Hand einer sterbenskranken Frau. (Foto: dpa)

05.11.2015 | Entscheidung über Sterbehilfe

In Würde sterben

Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Die Beihilfe im Einzelfall bleibt auch weiterhin straffrei. Das hat der Bundestag am Freitag mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht ein Verbot jeder Form geschäftsmäßiger Sterbehilfe vor und verzichtet auf weitere rechtliche Regelungen.

Nach einer engagierten, aber respektvoll geführten Debatte breiten gesellschaftlichen Debatte über den Umgang mit Mitmenschen am Lebensende und den Grundwerten unserer Gesellschaft ist der Bundestag am Freitag zu einem Gesetzesbeschluss gekommen. Der von einer Abgeordnetengruppe um Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) vorgelegte Antrag erhielt in der Schlussabstimmung 360 von 602 abgegebenen Stimmen. Mit Nein votierten 233 Parlamentarier, 9 Abgeordnete enthielten sich.

Rechtliche Lage in Deutschland


Entgegen dem Eindruck in vielen Diskussionsbeiträgen ist assistierter Suizid in Deutschland nicht verboten.

  • Verboten ist die Tötung auf Verlangen, also zum Beispiel die Giftspritze auf Wunsch eines Betroffenen (§ 216 StGB).
  • Straffrei ist die Beihilfe zu einem frei verantwortlichen Suizid. Diese soll auch künftig nicht grundsätzlich unter Strafe gestellt werden.


Positionen im Parlament

In der Debatte hatten sich Gruppen von Abgeordneten über Parteigrenzen hinweg gebildet. Hier ein Überblick über die Positionen innerhalb des Parlaments:

  1. Einzelfallentscheidungen und Verbot organisierter Sterbehilfe
    Mit Mehrheit beschlossen wurde der von Kerstin Griese (SPD), Michael Brand (CDU), Kathrin Vogler (Die Linke), Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und weiteren Abgeordneten vorgelegte Gesetzentwurf [PDF, 255 kb]. Er sieht vor, geschäftsmäßige Hilfe beim Suizid unter Strafe zu stellen. Das betrifft sowohl die Sterbehilfeorganisationen als auch Ärzte, wenn sie diese Hilfe wiederholt anbieten. Drei alternative Gesetzentwürfe über eine Neuregelung der Sterbehilfe waren durchgefallen.

  2. Ausdrückliche Erlaubnis für Ärzte

    Carola Reimann, Karl Lauterbach und Burkhard Lischka (alle SPD), Peter Hintze (CDU) und weitere Parlamentarier wollten in ihrem Gesetzentwurf [PDF, 202 kb] Ärztinnen und Ärzte unter bestimmten Bedingungen erlauben, bei der Selbsttötung zu helfen.

  3. Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung
    Auch der Gesetzentwurf [PDF, 237 kb] von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Sitte (Die Linke), Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) und weitere Abgeordnete sah vor, dass Hilfe bei der Selbsttötung erlaubt wird - und zwar auch organisierte und nicht kommerzielle Sterbehilfe. Nur kommerzielle Sterbehilfe soll unter Strafe gestellt werden.

  4. Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung
    Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer und Hubert Hüppe (alle CDU) wollten mit ihrem Gesetzentwurf [PDF, 176 kb] ganz allgemein Hilfe beim Suizid per Strafgesetzbuch untersagen.

  5. Gegen neue Straftatbestände bei der Sterbehilfe
    Brigitte Zypries (SPD), Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen), Sabine Sütterlin-Waack (CDU), Matthias Birkwald (Die Linke) und weitere Volksvertreter haben sich in ihrem Gruppenantrag [PDF, 352 kb] gegen neue Straftatbestände bei der Sterbehilfe gewandt. Sie sahen bei allen vier Gesetzentwürfen verfassungsrechtliche Mängel und forderten die Abgeordneten auf, viermal mit Nein zu stimmen.