arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

dpa
29.04.2016 | Kommunen vor Überlastung bewahren

Sozialleistungen für EU-Ausländer werden neu geregelt

Sozialministerin Andrea Nahles will Grenzen setzen für die Einwanderung in die Sozialsysteme aus dem EU-Ausland. Sie reagiert damit auch auf neuere Entscheidungen des Bundessozialgerichts.

Für die Kommunen als Kostenträger der Sozialhilfe haben sich zuletzt durch die Entscheidungen des Gerichts erhebliche Mehrbelastungen abgezeichnet. Jetzt stellt ein Gesetzentwurf aus dem Hause Nahles klar, dass Unionsbürgerinnen und -bürger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe ausgeschlossen sind – wenn sie nicht arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben.

Damit soll verhindert werden, dass sich Erwerbslose auf Grundlage der europäischen Freizügigkeit vor allem dort niederlassen, wo die höchsten Sozialleistungen gezahlt werden. Die Europäische Sozialcharta regelt, dass jede und jeder einen Anspruch auf existenzsichernde Unterstützungsleistungen hat – im Heimatland. Und zur Sicherung des Existenzminimums der von Leistungen ausgeschlossenen Personengruppe wird ein Anspruch auf eine einmalige Überbrückungsleistung der Sozialhilfe und ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland eingeführt.

Für Unionsbürgerinnen und -bürger, deren Aufenthalt sich verfestigt hat, wird, allerdings erst nach einem längeren Zeitraum von fünf Jahren, ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe geschaffen. Es wird sichergestellt, dass Personen, die dauerhaft hier leben und erwerbsfähig sind, auch dem Grundsatz des Förderns und Forderns und damit einer verpflichtenden Integration in den Arbeitsmarkt unterliegen.