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Aktuelles

Foto: Christine Lambrecht
Thomas Köhler / photothek

Christine Lambrecht: „Es geht jetzt darum, dass es nicht zur Kündigung von Mietern kommt“

01.04.2020 | Corona-Krise

Kündigungsschutz für Mieter*innen tritt in Kraft

Viele Menschen haben derzeit Angst, ihre Wohnung oder ihren Laden zu verlieren. Heute ist der verbesserte Kündigsschutz in Kraft getreten. „Die Regelungen stellen sicher, dass Mieter und Gewerbetreibende in dieser schwierigen Zeit nicht ihr Zuhause oder ihr Betriebs- oder Ladenlokal verlieren“, sagt Justizministerin Christine Lambrecht. Auch wer ein Darlehen aufgenommen hat, ist nun bei Zahlungsschwierigkeiten besser geschützt.

Für Mieter*innen und Verbraucher*innen gelten ab diesem Mittwoch die neuen Regeln zum verbesserten Schutz in der Corona-Krise. „Mit den heute in Kraft getretenen zivilrechtlichen Vorschriften erhalten Mieter, Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende eine wichtige Verschnaufpause, die sie benötigen, um staatliche Hilfen und Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen zu können“, sagt Christine Lambrecht.

So werden Mieter*innen geschützt

  • Das Recht der Vermieter*innen zur Kündigung von Mietverhältnissen wird eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge.

  • Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter*innen das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen.
  • Die Verpflichtung der Mieter*innen zur Zahlung der Miete bleibt dabei grundsätzlich bestehen.

  • Mieter*innen sollten zeitnah mit ihren Vermieter*innen Kontakt aufnehmen und müssen glaubhaft versichern, dass sie wegen der Auswirkungen der Krise vorübergehend keine Miete zahlen können. Dazu dienen z.B. eine Bescheinigung der Arbeitgeber über den Verdienstausfall, ein Antrag auf staatliche Leistungen oder eine eidesstattliche Versicherung.

Die Regelungen gelten vorerst bis Ende Juni.

So werden Verbraucher*innen bei Zahlungsschwierigkeiten geschützt

Für existenzsichernde Verträge der Grundsicherung, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden, gilt bis Ende Juni de facto ein Zahlungsaufschub. Dabei geht es zum Beispiel um Telefon, Strom oder Gas. Zudem werden Verbraucher*innen für Darlehen, die sie vor dem 15. März 2020 aufgenommen haben, die Rückzahlungen, Zins- und Tilgungsleistungen gestundet - falls die Betroffenen durch die Pandemie Einnahmeausfälle haben, die so groß sind, dass eine Begleichung ihren angemessenen Lebensunterhalt gefährden würde.

„Wir tun alles, um die wirtschaftliche Existenz der Menschen in der Coronakrise zu sichern“, so die Justizministerin. Existenziell seien vor allem die eigene Wohnung und die Versorgung mit Strom, Wasser und Kommunikation.

„Laufende Verbindlichkeiten können schnell existenzbedrohend werden, wenn Einkünfte fehlen. Wer wegen seiner Verdienstausfälle kurzfristig nicht zahlen und Hilfen nicht rechtzeitig erhalten kann, dem darf jetzt nicht gekündigt werden. Das stellen wir gesetzlich sicher“, betont Lambrecht.

Corona-Schutzschirm für Deutschland