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Aktuelles

Foto: Ein Klettergerüst auf einem Spielplatz
dpa
30.04.2020 | Corona-Regeln

Lockerungen mit Augenmaß

Bund und Länder haben sich auf weitere Rahmenbedingungen verständigt, um das soziale und wirtschaftliche Leben behutsam weiter zu öffnen: Kinder dürfen bald wieder auf die Spielplätze. Museen, Zoos und Ausstellungen unter Auflagen wieder öffnen. Über weitere Öffnungsschritte - etwa bei Schulen, Kitas und Vereinssport - wird am 6. Mai beraten. Dann ist klar, wie sich durch die zuletzt vollzogene Öffnung von Geschäften das Infektionsgeschehen entwickelt. Eine Übersicht.

Vizekanzler Olaf Scholz dankte den Bürgerinnen und Bürgern erneut für ihre Geduld und Besonnenheit. „Jeder weiß, wie belastend die beschlossenen Beschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus sind. Sie haben aber dazu geführt, die Infektionszahlen im Griff zu behalten“, sagte Scholz nach dem Treffen von Bund und Ländern. Nun sei es möglich Schritt für Schritt zu Lockerungen zu kommen.

„Dabei müssen wir Augenmaß zeigen, um den erreichten Erfolg nicht leichtfertig zu verspielen“, betonte der Vizekanzler. Das Gespräch mit den Ministerpräsident*innen sei ein „guter Zwischenschritt“ für die Entscheidungen in der nächsten Woche gewesen.

Nun liegt es bei den Ländern, die Rahmenbedingungen in konkrete Schritte umzusetzen. Ein Überblick:

Was kommt?

  • Die geltenden Kontaktbeschränkungen werden bis zum 10. Mai verlängert: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist entweder mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person erlaubt. Es gilt ein Mindestabstand 1,5 Meter zu allen Menschen aus fremden Haushalten.

  • Die seit Wochen vielerorts geschlossenen Spielplätze können wieder öffnen. Dabei sollten Eltern darauf achten, dass überfüllte Anlagen gemieden und grundlegende Hygieneregeln eingehalten werden.

  • Wie es mit Schulen, Kitas und Vereinssport weitergeht, wird am 6. Mai beraten. Bis dahin wird ein Konzept zur schrittweisen Öffnung erarbeitet.

  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten dürfen schon jetzt unter Auflagen wieder öffnen. Voraussetzung ist besonders bei kleinen und historischen Gebäuden, dass die Auflagen zur Hygiene sowie die Einhaltung des nötigen Abstands räumlich und personell umgesetzt werden könnten. Dazu wird kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Millionen Euro für coronabedingte Umbaumaßnahmen gestartet.

  • Gottesdienste und Gebetsversammlungen sind unter bestimmten Abstands- und Hygieneregeln wieder möglich. Die Einzelheiten regeln die Länder. Auch besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen oder Hochzeiten sowie Trauergottesdienste sollen in kleinem Kreis möglich sein.

  • Die Kliniken müssen nicht mehr so viele Intensivbetten und Kapazitäten für Corona-Patienten freihalten. Die frei gewordenen Kapazitäten können wieder für planbare Operationen genutzt werden.

  • An dem bereits beschlossenen Verbot von Großveranstaltungen wie Volksfeste, größeren Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Konzerte sowie Straßen-, Wein- und Schützenfeste wird grundsätzlich festgehalten. Wegen der Unsicherheiten beim Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass dies mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.

  • Wann und wie kleinere öffentliche und private Feiern wieder stattfinden können, ist noch nicht abzusehen.

  • Restaurants bleiben vorerst geschlossen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Bis zu den nächsten Beratungen von Bund und Ländern am 6. Mai werden Vorschläge für Rahmenbedingungen einer schrittweisen Öffnung von Gastronomie- und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen erarbeitet.

  • Auch eine Entscheidung über einen Neustart in der Bundesliga mit „Geisterspielen“ wird in der kommenden Woche, erwartet. Großveranstaltungen und damit auch Spiele der Bundesliga mit Zuschauern wird es bis mindestens 31. August nicht geben.

Was ist bereits geplant?

  • Friseure können ab dem 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen.

Was gilt?

Die wichtigsten geltenden Regelungen:

  • In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

  • Geschäfte mit einer Ladenfläche bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen.

  • Kitas sind derzeit nicht regulär geöffnet. Die Notbetreuung wurde aber ausgeweitet, auch hier regeln die Länder selbst, wie sie vorgehen.

  • Großveranstaltungen wie Fußball-Bundesligaspiele mit Zuschauern oder Festivals bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

  • Bars und Kneipen sind wie viele weitere Freizeitangebote geschlossen. Für Restaurants ist nur der Außer-Haus-Verkauf erlaubt.

  • Beschäftigte mit Erkältungsbeschwerden können sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen.