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Aktuelles

Foto: Blick in das Plenum des Deutschen Bundestags
dpa
09.11.2021 | Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Neue Regeln schon diese Woche im Bundestag

Es geht um rechtssichere, wirksame Regeln für den Gesundheitsschutz in der Pandemie. SPD, Grüne und FDP haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bereits ab Donnerstag im Parlament beraten werden soll.

Die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ läuft Ende November aus und kann in der Form nicht verlängert werden. Denn bereits in der Vergangenheit sind einzelne Schutzmaßnahmen angesichts des Impffortschritts gerichtlich als unverhältnismäßig – oder sogar als verfassungswidrig – erklärt worden. Das weiß auch der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn – hat sich um eine entsprechende Anschlussregelung aber nicht gekümmert.

Darum handeln jetzt die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. Am Montag stellten sie einen Gesetzentwurf [1 MB] vor, der am kommenden Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden und voraussichtlich schon in der kommenden Woche beschlossen werden soll.

Mehr Sicherheit für Altenheime und kostenfreie Tests

Einen allgemeinen Lockdown soll es – auch wegen rechtlicher Zweifel – nicht mehr geben. Die Länder werden aber, je nach regionaler Infektionslage, aber beispielsweise Abstandsgebote oder Maskenpflicht verordnen können. Auch Hygienekonzepte und 3-G-Regelungen für Veranstaltungen und Reisen. Auch am Arbeitsplatz soll 3G auf den Weg gebracht werden. Außerdem wollen SPD, Grüne und FDP die regelmäßige Testpflicht unter anderem in Altenheimen rechtssicher machen und für alle kostenfreie Tests wieder möglich machen.

„Wir nehmen diese Lage ernst“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Es gehe darum, mit „wirksamen Maßnahmen Infektionsketten zu durchbrechen“ – und „möglichst viele Menschen insbesondere in der Herbst- und Wintermonaten zu schützen“.