arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

Foto: Heiko Maas steht vor den Flaggen Deutschlands und Europas.
dpa
03.06.2020 | Reisewarnung für europäische Länder fällt

Urlaub im Sommer 2020 möglich

Startsignal für den Sommerurlaub im Ausland: Die Aufhebung der Reisewarnung für den größten Teil Europas ab Mitte Juni ist sicher. Für Norwegen und Spanien kommt es zu einer Verzögerung.

Die Bundesregierung hat die Aufhebung der weltweiten Reisewarnung für 29 europäische Länder ab dem 15. Juni beschlossen. Das sagte Außenminister Heiko Maas am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in Berlin. Da in Norwegen und Spanien noch über den 15. Juni hinaus Einreisesperren wegen der Corona-Pandemie gelten, verzögert sich für diese beiden Länder die Aufhebung der Reisewarnung. Maas sagte aber, er erwarte für Spanien eine Aufhebung der Einreisesperre zum 21. Juni. Unmittelbar danach würde dann auch für dieses Urlaubsland Nummer eins der Deutschen die Reisewarnung aufgehoben.

„Wir haben das heute beschlossen, dass die Reisewarnung für den genannten Kreis von Ländern nicht fortgesetzt wird“, sagte Maas. Die Reisewarnung soll nun durch individuelle Reisehinweise ersetzt werden. Darin wird dann über die landesspezifischen Risiken informiert.

Wohin kann ich in Urlaub fahren?

Aufgehoben werden soll die Reisewarnung

  • für die 26 Partnerländer Deutschlands in der Europäischen Union,
  • das gerade aus der EU ausgetretene Großbritannien
  • und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.

Die Bundesregierung macht in dem beschlossenen Eckpunktepapier klar, dass die Reisewarnung für bestimmte Länder oder Regionen reaktiviert werden kann, wenn die Zahl der Neuinfektionen wieder drastisch steigt. Dabei will sie sich an der für Deutschland geltenden Obergrenze von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohnerinnen und Eunwohner innerhalb von sieben Tagen orientieren. „Diese Reisehinweise können jederzeit wieder in Reisewarnungen umgewandelt werden, wenn es die Situation verlangt“, erläuterte Maas.
Wird diese überschritten, behält sich die Bundesregierung „Schutzmaßnahmen“ vor. „Dazu können bspw. länder- oder regionsspezifische Reisewarnungen gehören“, heißt es in dem Papier.

Was ist mit den Ländern außerhalb der EU?

Noch nicht entschieden hat die Bundesregierung, wie sie mit den Ländern außerhalb der EU umgehen will.