Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen in der SPD (AGS) unterstützt den SPD-Vorschlag, die Erbschaftsteuer zu reformieren.
Die beiden Vorsitzenden der AGS, Renate Kürzdörfer und Ralph Weinbrecht, sagen: „Die Reform aus dem Jahr 2016 gilt seit Langem als verfassungsrechtlich problematisch. Die heutige Erbschaftsteuer ist ungerecht. Sehr große Vermögen werden oft geschont. Familienbetriebe mit kleinen und mittleren Unternehmen müssen dagegen häufig die volle Steuer zahlen. Das muss sich ändern.“
Die AGS verweist auf ein laufendes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Dort wird geprüft, ob die sehr hohen Steuervergünstigungen für Unternehmensvermögen (85 bis 100 Prozent Steuerbefreiung) rechtmäßig sind. Renate Kürzdörfer erklärt: „Wir erwarten noch in diesem Jahr ein Urteil. Deshalb wollen wir uns frühzeitig an der Diskussion beteiligen, die erfahrungsgemäß sehr kontrovers sein wird.“
Das SPD-Erbschaftsteuerkonzept sieht unter anderem vor:
- einen persönlichen Freibetrag von 1 Million Euro,
- für kleine und mittlere Unternehmen einen Freibetrag von 5 Millionen Euro.
Erst wenn diese Grenzen überschritten werden, soll Erbschaftsteuer fällig werden. Die Steuer soll dann ansteigen, je höher das Erbe ist.
Ralph Weinbrecht sagt: „Das Ziel ist klar: Unternehmen sollen auch nach einer Erbschaft weiter bestehen können – mit ihren Arbeitsplätzen, Investitionen und Innovationen.“ Jetzt sei es wichtig, den Vorschlag gründlich zu diskutieren, auch die AGS werde sich aktiv daran beteiligen.
Zum Schluss weisen die beiden Vorsitzenden darauf hin, dass Deutschland mit einer Steuer- und Abgabenquote von rund 40 Prozent zu den Ländern mit hoher Belastung in der OECD gehört. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) trifft das besonders stark:
- sie beschäftigen viele Menschen,
- haben oft weniger finanzielle Rücklagen,
- und leiden unter steigenden Sozialabgaben.
Das erschwert Neueinstellungen, bremst Investitionen und schwächt die Motivation zu arbeiten. Auch deshalb braucht Deutschland eine umfassende Reform seines Steuersystems, auch über eine notwendige Reform der Erbschaftsteuer hinaus.