Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein wissenschaftlich fundiertes Rechtsgutachten vorgelegt, das zu dem Schluss kommt: Ein Verbotsantrag gegen die Alternative für Deutschland (AfD) hat – schon aufgrund der öffentlich zugänglichen Informationen – vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg. Für die sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen ist das ein klares Signal – die Zeit des Zögerns muss ein Ende haben, ein Parteiverbotsantrag muss jetzt zielführend in Bund und Ländern vorbereitet und dann zeitnah gestellt werden.
Die ASJ bedankt sich ausdrücklich bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte für diesen wichtigen Impuls. Seit Jahren beobachten viele Menschen, auch verfassungsrechtliche Fachleute, mit welchen beängstigenden Manipulationen die AfD rechtsradikales, rassistisches, völkisches und auf die Abschaffung unserer verfassungsmäßigen Ordnung gerichtetes Gedankengut in unsere Gesellschaft trägt und mit der suggestiven Kraft von Falschbehauptungen Wählerinnen und Wähler gewinnt.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die „AfD (…) von einem rassistischen Weltbild geprägt und (…) planmäßig auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin (arbeitet). Das Gutachten stellt fest, dass die AfD politische Gegner*innen strafrechtlich verfolgen will und jetzt schon einschüchtert. Das verletzt das Demokratieprinzip.“ Die Politik der AfD greift Minderheiten an und „verfügt nachweislich über das strategische Konzept und die Mittel, um ihre Ziele potenziell umzusetzen.“
Harald Baumann-Hasske: „Das Gutachten schafft ausreichende Klarheit und eine belastbare Grundlage, auf der nun endlich gehandelt werden kann. Die wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes hat uns Werkzeuge an die Hand gegeben, mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen Demokratiefeinde vorzugehen – diese Werkzeuge dürfen und müssen nun endlich eingesetzt werden.“
„Eine Demokratie, die sich nicht wehrt, gefährdet ihre Existenz. Es gibt jetzt keine Ausreden mehr. Es ist Aufgabe der staatlichen Organe, die Demokratie und den Rechtsstaat zu schützen. Daher ist die gerichtliche Überprüfung der Verfassungsfeindlichkeit einzelner Parteien beim Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente vorzunehmen,“ so Antje Draheim.
Die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Faschismus gehört zu den Grundüberzeugungen der Sozialdemokratie – daran wollen wir uns messen lassen. In dieser Tradition fordert dieArbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen die Bundesregierung, den deutschen Bundestag und die Länder auf, auf der Basis des vorgelegten Gutachtens unverzüglich die Informationen zusammen zu tragen, um nunmehr sehr zügig einen substantiierten Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die gesamte AfD sowie einzelne ihrer Landesorganisationen auf den Weg zu bringen.