Meta bietet AI-Glasses mit eingebauten Kameras an; auch andere Firmen haben solche Brillen, die Bilder und Videos aufnehmen können, im Angebot. Zu dieser neuen Technik erklären die Vorsitzenden der ASJ, Antje Draheim und Harald-Baumann-Hasske:
“Wir freuen uns über die Innovationskraft in diesem Technologiesektor. Diese darf jedoch die Rechte anderer nicht gefährden. Es ist dringend notwendig, dass solche Brillen klar und deutlich ihre Aufnahmefunktion signalisieren. Seit Kameras verkauft werden, also seit 120 Jahren, ist das Verbreiten ungenehmigter Bilder grundsätzlich verboten (§ 22 Kunsturhebergesetz). Der Schutz der Privat- und Intimsphäre vor unerwünschten, insbesondere heimlichen Aufnahmen ist ein Menschenrecht. Wir brauchen diesen Schutz, um Freiheit genießen und leben zu können. Kameras wie die AI-Glasses von Meta dürfen diesen Schutz nicht in Frage stellen.”
"Das heimliche Aufnehmen und Ablichten beim Ansprechen oder Beisammensein lässt jeglichen Anstand vermissen und hat das Potenzial, an die Stelle eines guten und menschlichen Umgangs miteinander ein Gefühl des Misstrauens treten zu lassen. Jeder Brillenträger wird zum potentiellen Spanner. Soweit darf es nicht kommen.", ergänzt Baumann-Hasske.
Die ASJ teilt die Kritik des Hamburger Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs, dass die Aufnahme-LED der AI-Glasses von Meta nicht genügend auffällt. Für solche Brillen müssen klare Vorgaben gemacht werden. Die dazu geltenden Vorschriften in § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes und den §§ 8, 27 des Telekommunikations-Digitale-Dienste-Gesetzes gehen in die richtige Richtung, weisen aber Lücken auf. Jede Kamera, die am Körper getragen und nicht in den Händen gehalten wird, muss ihre Aufnahmefunktion klar und rechtzeitig zu erkennen geben. Hierfür gilt es eine allgemeine, sanktionierte Regelung zu treffen.
„Wir haben auch ein Verbot solcher Brillen/Kameras unter dem Blickwinkel der automatisierten Datenspeicherung, -weitergabe und -verarbeitung diskutiert, ebenso die damit verbunden ethisch-gesellschaftlichen Fragen. Hiermit werden wir uns zeitnah vertieft auseinandersetzen müssen, denn die technische Entwicklung wird künftig noch mehr Funktionen als jetzt ermöglichen. Im Moment scheint die Regulierung das probatere Mittel zu sein.“ , so Draheim. „Freilich kann und soll es von einer solchen Regulierung Ausnahmen geben, die der Situation angemessen sind wie z.B. für Sporthelmkameras oder für bestimmte professionelle Einsatzgebiete. Unabhängig davon werden viele solcher Kameras auch eine deutliche Signalisierung ihrer Aufnahmefunktion gut vertragen.“