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Pressemitteilung

06.09.2018 | 119/18

ASJ begrüßt das heute vom Bundeskabinett beschlossene Mieterschutzgesetz

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Mieterschutzgesetz erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Harald Baumann-Hasske:

Die von der Bundesregierung heute beschlossenen Verbesserungen im Mieterschutz begrüßen wir sehr. Insbesondere die Verschärfung der Mietpreisbremse durch die Einführung einer Auskunftspflicht der Vermieter und die Einführung eines einfachen Rügerechts für Mieterinnen und Mieter wird zu einer besseren Wirksamkeit der Mietpreisbremse führen. Wir als ASJ haben immer kritisiert, dass die Beweislast für die Durchsetzung der Mietpreisbremse allein bei den Mieterinnen und Mietern liegt. Diese, auf Wunsch der Union eingeführte Regelung, wird nun auf Druck des Koalitionspartners SPD korrigiert.

Die Absenkung der Modernisierungsumlage von 11 % auf 8 % sehen wir als ersten richtigen Schritt, um Mieterinnen und Mieter vor Preissteigerungen zu schützen. Auch die Verschärfung der Regeln zum Schutz vor dem sog. „Herausmodernisieren“ von Mietern ist richtig. Insgesamt sind die jetzt beschlossenen Regelungen wichtig, um so schnell wie möglich einen besseren Mieterschutz zu gewährleisten. Wirksame Mieterschutzregeln sind jedoch nur die eine Seite der Medaille. Die Bundesregierung muss sich ernsthaft mit der Frage eines gerechten Bodenrechts befassen. Die ASJ hat hier bereits konkrete Vorschläge gemacht, die als Diskussionsgrundlage dienen können. Die anstehende Reform des vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärten Berechnungssystems der Grundsteuer wäre eine gute Gelegenheit, sich grundsätzlich mit der Frage des Bodenrechts zu befassen.