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Pressemitteilung

20.01.2016 | 017/16

AsJ-Bundesvorstand begrüßt die Reform des Sexualstrafrechts und fordert Stärkung der Justiz

Der Bundesvorstand der AsJ hat bei seiner Jahresauftaktklausur in Eisenach die möglichen Folgerungen der Ereignisse Neujahr in Köln diskutiert. Einhellig wurde begrüßt, dass mit einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministers die seit langem bestehenden Schutzlücken im Sexualstraftrecht geschlossen werden sollen.

Der Bundesvorsitzende Harald Baumann-Hasske: „Ich halte es überfällig, dass die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Männern umfassend geschützt wird. Das hätten wir schon längst regeln können. Es ist für mich schlicht nicht nachvollziehbar, weshalb die Union sich der notwendigen Erweiterung des Sexualstrafrechts solange verweigert hat.“ Damit kann nun auch endlich die Istanbul-Konvention ratifiziert werden.

Mit der Reform allein ist es nach Auffassung des AsJ-Bundesvorstandes allerdings nicht getan. Vielmehr muss die Justiz auch personell deutlich gestärkt werden. Baumann-Hasske: „Weil wir Kriminalität effektiv und nachhaltig verfolgen und bekämpfen wollen, brauchen wir dringend deutlich mehr Staatsanwälte und Richter. Kürzere Strafverfahren und Urteile in engem zeitlichem Zusammenhang zur Tat sind nur möglich, wenn es das erforderliche Personal gibt. Damit wird Kriminalität wirksam bekämpft, nicht mit schrillen Tönen und hysterischen Rufen nach schärferen Gesetzen.“

„Wir brauchen präzise Gesetze, die bestenfalls keine Schutzlücken offen lassen, verbunden mit einem effektiven Vollzug. Die Justiz könnte deutlich effektiver arbeiten, wenn sie davon entlastet würde, ihre Zeit und Energie in Sachverhalte zu stecken, die nicht strafwürdig sind. Staatsanwaltschaften und Gerichte werden gestärkt, wenn wir uns wieder darauf besinnen, dass das Strafrecht nur das letzte Mittel der staatlichen Reaktion sein darf.“

Die AsJ hat dazu in der Vergangenheit zahlreiche konkrete Vorschläge gemacht. So kritisiert sie schon seit längerem die Strafbarkeit des Erschleichens von Leistungen, die eine Verschwendung von Ressourcen bei Polizei und Justiz zur Folge hat. Baumann-Hasske: „Es darf nicht dabei bleiben, dass unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften durch die Beschäftigung mit Schwarzfahrern davon abgehalten werden, Gewaltkriminalität konsequent zu verfolgen und schnell zu ahnden.“ Spielraum für eine Entlastung der Strafjustiz sieht der AsJ-Bundesvorstand zudem im Nebenstrafrecht. Vieles was dort unter Strafe gestellt wird, ist bloßes Verwaltungsunrecht. Das kann aber mit den Mitteln des Ordnungswidrigkeitenrechts ausreichend geahndet werden.