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Pressemitteilung

30.03.2017 | pm 067

Elke Ferner: SPD gelingt mit Entgelttransparenzgesetz ein weiterer Meilenstein

Endlich ist es so weit! Nach langem Ringen mit dem Koalitionspartner haben wir heute das Entgelttransparenzgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Union hat den Gesetzentwurf von Bundesministerin Manuela Schwesig lange blockiert und damit dazu beigetragen, dass die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern länger bestehen bleibt.

Umso größer ist die Freude darüber, dass der Deutsche Bundestag heute das Entgelttransparenzgesetz beschlossen hat. Mit dem Gesetz wurde nun endlich ein individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Unternehmen ab 200 Beschäftigten eingeführt. Unternehmen ab 500 Beschäftige sind aufgefordert, ihre Entgeltstrukturen regelmäßig auf Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. Die lageberichtspflichtigen Unternehmen müssen darüber hinaus über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Das Gesetz ist nach der Einführung des Mindestlohnes, dem Ausbau der Kinderbetreuung, der Einführung der Quote und dem ElterngeldPlus ein weiterer Schritt in Richtung mehr Lohngerechtigkeit. Aber auch das Entgelttransparenzgesetz kann die Lohnlücke von 21 Prozent nicht auf einen Schlag schließen. Jetzt muss die Union ihre Blockadehaltung gegen das Rückkehrrecht aus Teilzeit zur früheren Arbeitszeit aufgeben. Unfreiwillige Teilzeit macht einen wesentlichen Teil der Lohnlücke aus.

Wir SPD Frauen fordern eine Weiterentwicklung des Transparenzgesetzes zu einem Entgeltgleichheitsgesetz. Dazu gehört:

• auch Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben in den Geltungsbereich einzubeziehen. Denn hier sind die meisten Frauen beschäftigt

• die Transparenz mit umfassenderen Auskunftsrechten z.B. über alle Entgeltbestandteile zu verbessern

• regelmäßige verpflichtende Prüfverfahren der Entgeltstrukturen nach vorgegebenen Kriterien in Unternehmen ab 50 Beschäftigen einzuführen

• mit den Tarifpartnern verbindliche Verfahren zur Herstellung der Entgeltgleichheit zu entwickeln

• ein Verbandsklagerecht einzuführen.

Auch die Tarifparteien sind in der Pflicht, bestehende Tarifverträge auf diskriminierende Regelungen zu überprüfen und diese zu beseitigen. Die NGG geht hier mit gutem Beispiel voran.

Wir hätten uns von CDU und CSU gewünscht, sich eindeutig für mehr Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen, anstatt den reflexartigen Scheinargumenten der Wirtschaft und der Wirtschaftsverbände auf den Leim zu gehen.

Das Entgelttransparenzgesetz ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Nun haben wir einen Fuß in der Tür und können weiterkämpfen für mehr Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern!