arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Pressemitteilung

28.04.2016 | 091/16

Nein heißt Nein: Wir fordern einen besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung! – Gemeinsame Presseerklärung von ASF und Frauen-Union

Anlässlich des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung haben am Mittwoch, den 27.04.2016, Mitglieder der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den weiblichen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion ein ExpertInnengespräch zur Reform des Sexualstrafrechts durchgeführt. Hierzu erklären die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner und die Bundesvorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands (FU) Annette Widmann-Mauz:

Es gibt leider immer wieder Fälle, in denen Frauen vergewaltigt oder sexuell genötigt werden, ohne dass die Täter aufgrund der heutigen Rechtslage dafür bestraft werden können. Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das ExpertInnengespräch hat jedoch gezeigt, dass auch mit dem vorgelegten Regierungsentwurf nicht alle Schutzlücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden können. Solange es weiterhin auf die Widerstandsfähigkeit und nicht den Willen des Opfers ankommt, bleiben Schutzlücken bestehen. Die ExpertInnen waren sich einig: Wir brauchen einen Grundtatbestand, der jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe stellt.

Die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und anderen Städten haben gezeigt, dass es leichter ist, den Diebstahl eines Handys zu bestrafen, als eine Handgreiflichkeit wie den Griff in den Schritt. Nur wenn wir den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellen, können wir diese inakzeptablen Schutzlücken bei der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung beseitigen.

Wir wollen, dass sexuelle Tätlichkeiten wie Grapschen künftig vom Sexualstrafrecht erfasst werden. Auch für sexuelle Nötigung oder Handlungen, die aus einer Menschenmenge heraus erfolgen, brauchen wir besondere Regelungen. Hierfür setzen wir uns im parlamentarischen Verfahren ein.

Die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit von Frauen ist nicht verhandelbar. Wir fordern einen besseren Schutz gegen sexuelle Belästigungen und wir fordern die Umsetzung des Grundsatzes Nein heißt Nein bei Vergewaltigung. Die ExpertInnenenanhörung wie auch der offene Brief des Bündnisses „Nein heißt Nein“ belegen die breite Unterstützung der Frauenverbände in Deutschland.

Diese gemeinsame Presseerklärung wird zeitgleich von der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) und der Frauen Union der CDU (FU) versendet.