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Pressemitteilung

11.05.2020 | 050/20

Schutz für Geflüchtete vor Corona! Keinen Menschen zurücklassen

Heute legten die Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und die Seebrücken-Bewegung einen umfassenden Forderungskatalog vor, um der Gesundheit und dem Infektionsschutz der Geflüchteten endlich auch Rechnung zu tragen. Dieser richtet sich an die Bundesregierung und die Regierungen der Länder. Dazu erklärt Aziz Bozkurt, Vorsitzender der AG Migration und Vielfalt in der SPD:

„Wir unterstützen die aufgestellten Forderungen. Massenunterkünfte, egal ob in Deutschland oder anderswo in Europa, sind weder menschenwürdig noch ist da die Einhaltung von Infektionsschutz oder gar minimaler Hygieneanforderungen möglich. Spätestens die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass hier ein Umdenken und Handeln dringlich angesagt sind. Ärzteverbände übten vor dem Hintergrund erster durch Corona verstorbener Geflüchtete zu Recht scharfe Kritik an den Zuständen in Flüchtlingsunterkünften. Dezentrale Unterbringung in Wohnungen muss ab jetzt das Ziel werden, insbesondere für Familien. Hier muss die Bundesebene koordinieren und Rahmen setzen.“

Irena Rudolph-Kokot, stellvertretende Vorsitzende der AG ergänzt: „Auch das Versprechen, Menschen aus den vollkommen überfüllten Lagern der europäischen Grenzstaaten aufzunehmen, muss endlich eingelöst werden. Vor allem Kommunen und Länder, die sich zu „Sicheren Häfen“ erklärt haben, müssen die Möglichkeit bekommen, dem Willen der Bürger folgen zu können. Die Uhr tickt und es ist schon spät genug, denn die Zustände dort sind eines modernen Europas vollkommen unwürdig. Wir haben die Möglichkeiten und klare Bereitschaft. Es fehlt ausschließlich an der Umsetzung. Der Innenminister muss sich endlich bewegen.“

„Die Forderung nach Gesundheitskarten für alle ist, gerade mit Blick auf die Gefahren für die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger, essentiell und nun hoffentlich auch für den letzten Skeptiker nachvollziehbar. Hierbei müssen auch endlich Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus und erwerbslose EU-Bürger*innen einbezogen werden. Neben der humanitären Verpflichtung ist auch klar, dass die nicht angezeigte Erkrankung eines Einzelnen, die Ansteckung vieler weiterer Menschen zur Folge haben kann“, erklären Bozkurt und Rudolph-Kokot abschließend.