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Stopp Gewalt gegen Frauen

Triggerwarnung: Diese Seite behandelt das Thema geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt.
Gewalt gegen Frauen geht uns alle an
Seit 1991 machen die Vereinten Nationen (UN) mit der Kampagne #OrangeTheWorld jedes Jahr auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam. Sie beginnt am 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Die Farbe Orange steht für eine Zukunft ohne Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Die SPD beteiligt sich mit der Kampagne „Sicher leben statt Gewalt überleben“. Vom 25. November bis zum 10. Dezember 2026 teilen wir 16 Tage lang Beiträge zum Thema in den sozialen Medien.
Wir brauchen Dich
Mach mit und teile unsere Kampagne! Je mehr Menschen mitmachen, desto sichtbarer wird das Thema Gewalt gegen Frauen. So zeigen wir Betroffenen: Ihr seid nicht allein.
Teile vom 25. November bis zum 10. Dezember jeden Tag ein Kampagnenmotiv.
So machst Du mit:
- Herunterladen: Lade das Paket mit allen 16 Motiven herunter.
- Teilen: Poste die Motive auf Deinen Social-Media-Kanälen und nutze die Hashtags #StoppGewaltGegenFrauen und #OrangeTheWorld.
- Darüber sprechen: Sprich mit Deinem Umfeld über Gewalt gegen Frauen.
Die SPD fordert: Nur Ja heißt Ja.
Die aktuelle Rechtslage besagt, Nein heißt Nein. Strafbar sind sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen. Es zählt also, ob ein entgegenstehender Wille erkennbar war. Betroffene, die nicht laut Nein sagen kann, weil sie erstarren oder aus Angst schweigen, fallen dadurch oft aus dem Schutz heraus. Das wollen wir ändern.
Wir fordern: Nur Ja heißt Ja. Sexuellem Kontakt muss eine freiwillige Zustimmung vorausgehen. Die Verantwortung liegt stets bei der handelnden Person. Sie muss sich vergewissern, dass die andere Person einverstanden ist. Schweigen oder Erstarren gelten dann nicht als Zustimmung.
Fragen und Antworten
- Die Reform des Sexualstrafrechts ("Nein heißt Nein", in Kraft seit 10. November 2016) wurde vom damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) vorangebracht.
- Die Istanbul-Konvention hat der Bundestag einstimmig zugestimmt, unter SPD-Regierungsbeteiligung. In Kraft seit 1. Februar 2018.
- Das Gewalthilfegesetz ist in Kraft, der Rechtsanspruch gilt ab 2032.
- Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat, nach spanischem Vorbild, die Fußfessel-Regelung bei Hochrisikofällen auf den Weg gebracht (in Kraft ab 1. Juli 2027).
- Das Gesetz gegen digitale Gewalt und die Strafverschärfung bei K.-o.-Tropfen sind im Gesetzgebungsverfahren.
Ab dem 1. Januar 2032 haben gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Der Bund stellt den Ländern dafür von 2027 bis 2036 2,6 Milliarden Euro bereit. Die SPD hat dafür gesorgt, dass sich der Bund erstmals finanziell an Frauenhäusern und Beratungsstellen vor Ort beteiligt.
Das Gewaltschutzgesetz ist seit 2002 in Kraft. Betroffene können beim Familiengericht Schutzanordnungen beantragen, zum Beispiel ein Kontakt- oder Näherungsverbot oder die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung. Bei Verstößen gegen eine solche Anordnung drohen Konsequenzen.
Mit dem neuen Gesetz zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz können Familiengerichte in Hochrisikofällen elektronische Fußfesseln anordnen und Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen verpflichten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das neue Gesetz auf den Weg gebracht. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen.
Das digitale Gewaltschutzgesetz, oft auch "Gesetz gegen digitale Gewalt" genannt, soll das unbefugte Herstellen und Verbreiten intimer Bilder unter Strafe stellen, auch bei Deepfakes, sowie Identitätsmissbrauch und unbefugte Überwachung. Betroffene sollen Auskunft über Täter und die Löschung rechtswidriger Inhalte verlangen können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das neue Gesetz auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 7. Oktober 2026 beschlossen. Nun berät der Bundestag.
Sexueller Kontakt soll nur straffrei sein, wenn eine freiwillige Zustimmung vorliegt. Heute ist vor allem entscheidend, ob ein erkennbarer Wille missachtet wurde. Wer erstarrt oder aus Angst schweigt, wird oft nicht geschützt.
Das "Signal for Help" ist ein stiller Hilferuf.
So funktioniert das Handzeichen:
- Handfläche zeigen: Zeige eine offene Hand mit der Handfläche nach außen.
- Daumen einklappen: Klappe den Daumen in die Handfläche.
- Finger schließen: Schließe die Finger über dem Daumen.
Wann und wo wird das Zeichen genutzt?
Das Zeichen hilft Menschen, die nicht offen um Hilfe bitten können, ohne sich selbst zu gefährden.
Zum Beispiel:
- bei Videotelefonaten oder Videokonferenzen mit Freund*innen, Kolleg*innen, Lehrkräften oder medizinischem Personal
- in der Öffentlichkeit
- im familiären oder sozialen Umfeld
Richtig reagieren, wenn Du das Zeichen siehst
- Ruhe bewahren: Vermeide auffällige Reaktionen, damit die betroffene Person nicht in Gefahr gerät.
- Sicheren Kontakt suchen: Melde Dich später über einen Anruf oder eine Nachricht, die nicht mitgelesen werden kann.
- Unauffällig Hilfe anbieten: Schlage ein Treffen vor, das unauffällig wirkt.
- Unterstützung holen: Wende Dich an eine Beratungsstelle oder bei akuter Gefahr an die Polizei (110), ohne die Situation zu eskalieren.
Es reicht nicht, selbst kein Täter zu sein. Männer können laut werden, wenn andere Männer übergriffig werden. Sie können Sprüche kommentieren, Grenzen benennen und Betroffenen glauben.
Du bist nicht allein
Hier findest Du Hilfe
- Hilfe-Telefon "Gewalt gegen Frauen": 116 016 (kostenlos, rund um die Uhr erreichbar)
- WEISSER RING Opfertelefon: 116 006
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
- Hilfe-Telefon Gewalt an Männern: 0800 123 99 00
- Bei akuter Gefahr: Notruf 110
- Frauenhaus-Suche
- Infothek zu Gewalt gegen Frauen: Gewalt gegen Frauen: Hilfetelefon






