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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): „Den Sicherheitsbehörden geben wir bei schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument. Die Privatsphäre schützen wir.“ (Foto: dpa)
„Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“
Die Rede von Heiko Maas im Bundestag
Klare und transparente Regeln
Konkret bedeutet das: Telekommunikationsanbieter sollen IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zehn Wochen aufbewahren. Höchstens vier Wochen sollen die Standortdaten von Handy-Gesprächen gespeichert werden. Daten zum E-Mail-Verkehr werden nicht erfasst, Kommunikationsinhalte, aufgerufene Internetseiten und Daten von Diensten der elektronischen Post ohnehin nicht. Auch soll der Abruf der Daten transparent sein: Wenn Angaben abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden.
Daten müssen nach vier bzw. zehn Wochen gelöscht werden
Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Seelsorgern, Rechtsanwälten, Ärzten, Apothekern, Abgeordneten oder Journalisten sollen generell tabu sein.
Die Telekommunikationsunternehmen sollen zudem verpflichtet werden, bei der Speicherung bestimmte Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten: einen Server im Inland zu nutzen und die Daten nach Ablauf der vier beziehungsweise zehn Wochen unverzüglich zu löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld. Ausführliche Informationen im Kintergrundpapier Hintergrundpapier SPD Aktuell „Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten“ (PDF, 91 kb)
Keine alte Vorratsdatenspeicherung
Der Justizminister erinnerte daran, dass der politische Streit über die Speicherung von Verkehrsdaten viele Jahre sehr erbittert geführt worden sei. „Ich kann die Skepsis einiger Netzpolitiker durchaus nachvollziehen. Ganz klar ist aber: Was wir jetzt beschließen, ist nicht die alte Vorratsdatenspeicherung, wie sie sich viele Sicherheitspolitiker gewünscht haben“, so Maas.
Die klaren Regeln und die vorgesehenen hohen Datenschutzstandards entsprechen dem Beschluss des SPD-Parteitages zur Vorratsdatenspeicherung von 2011 (siehe Beschlussbuch, Seite 176 [PDF, 2,5 MB].