Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in der SPD (ASJ) begrüßt den am 17. April 2026 gefassten Beschluss des Bundestages zur Umsetzung der überarbeiteten europäischen Verbraucherkreditrichtlinie. Dazu erklären Antje Draheim und Harald Baumann‑Hasske, Vorsitzende der ASJ:
„Das Gesetz trägt wesentlich dazu bei, das Verbraucherrecht an veränderte technische Möglichkeiten und neue Geschäftsmodelle anzupassen und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Kreditbereich zu stärken. Der Gesetzgeber reagiert mit dieser Reform auf eine Realität, in der Kredite heute oft mit wenigen Klicks, rund um die Uhr und scheinbar risikolos verfügbar sind“, so Draheim. „Digitale Bezahl‑ und Finanzierungsmodelle sind Teil wirtschaftlicher Alltagsgeschäfte geworden. Umso wichtiger ist es, dass das Recht Schritt hält und dafür sorgt, dass Freiheit und Einfachheit nicht zulasten von Schutz und Fairness gehen.“
Besonders zu begrüßen ist aus Sicht der ASJ, dass künftig auch bislang weitgehend unregulierte zins‑ und gebührenfreie Kurzzeit‑ und Ratenkredite, etwa sogenannte Buy‑Now‑Pay‑Later‑Modelle, stärker erfasst werden. Gerade diese Angebote hätten in der Praxis gezeigt, wie schnell Verbraucherinnen und Verbraucher durch sehr niedrigschwellige Kreditvergaben zum Schuldenmachen verleitet werden können.
„Zunächst zinsfreie Kredite wirken harmlos, entfalten ihre problematische Wirkung aber häufig dann, wenn mehrere Verpflichtungen zusammenkommen oder unvorhergesehene finanzielle Belastungen eintreten“, so Baumann-Hasske „Wer dann in Verzug gerät, sieht sich oft mit einem rasch eskalierenden System aus Inkassodruck, Verzugszinsen und Zusatzkosten konfrontiert.“
Ein zentraler Fortschritt des Gesetzes ist nach Auffassung der ASJ die Einführung einer Pflicht zur Nachsicht. Kreditgeber werden damit verpflichtet, bei Zahlungsschwierigkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst angemessene Abhilfemaßnahmen zu prüfen und anzubieten, bevor es zu Kündigungen, Fälligstellungen oder Inkassomaßnahmen kommt.
„Die Pflicht zur Nachsicht macht deutlich, dass Zahlungsprobleme nicht automatisch mit Druck und Eskalation beantwortet werden dürfen“, betont Baumann-Hasske. „Sie zwingt Kreditgeber dazu, Verhältnismäßigkeit zu wahren und ernsthaft nach Lösungen zu suchen – etwa durch Stundungen, Ratenanpassungen oder Laufzeitverlängerungen. Das schützt vor Überschuldungsspiralen und trägt zu faireren Verfahren bei.“
Zugleich hebt die ASJ hervor, dass das Gesetz eine ausgewogene Abwägung trifft: Wirtschaftliche Alltagsgeschäfte sollen weiterhin einfach und unbürokratisch möglich bleiben, ohne die Verantwortung der Anbieter aus dem Blick zu verlieren.
„Es geht nicht darum, Konsum oder moderne Bezahlformen zu verteufeln“, so Draheim abschließend. „Aber wer von neuen Geschäftsmodellen profitiert, muss auch Verantwortung übernehmen. Das nun beschlossene Gesetz bringt Verbraucherschutz, wirtschaftliche Freiheit und technische Entwicklung in ein zeitgemäßes Gleichgewicht.“