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1973 | Strafrechtsreform

Film-Screenshot "Mein wunderbares West-Berlin" (2016/17)
Salzgeber & Co. Medien, DIF, © WIlfried Laule

23. November 1973
Nie mehr "Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft"

Das "Vierte Gesetz zur Reform des Strafrechts" wird verkündet: ein Meilenstein auf dem Weg zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen für das Zusammenleben in Deutschland. So unspektakulär sein Titel ist, so bahnbrechend ist sein Inhalt.

Bis in die 1960er Jahre sind Frauen gesetzlich gehalten, ihren Ehemännern für den Geschlechtsverkehr "ständig" zur Verfügung zu stehen. Ja, sie müssen dabei sogar Begeisterung zeigen; sie dürfen die "Beiwohnung" nicht "teilnahmslos über sich ergehen lassen" (einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1966 zufolge). Homosexualität steht unter Strafe. Auch Abtreibungen gelten als Verbrechen. Strafe hat den Charakter von Rache. Es gibt, wie zu Kaiser Wilhelms und Adolf Hitlers Zeiten, immer noch "Zuchthäuser". Nicht der "mündige Bürger" ist die Leitfigur dieses antiquierten Strafrechts, sondern der Untertan.

Reform jagt Reform

Schon die Große Koalition von 1966-1969 beginnt mit einer umfassenden Reform des Strafrechts. Unter Justizminister Gerhard Jahn (1969-1974) nimmt sie Fahrt auf: Reform jagt Reform. Der Widerstand ist gewaltig. Vielen behagt auch schlicht das Tempo des Wandels nicht. Was Jahn nicht durchbringen kann, vollendet sein Nachfolger Hans-Jochen Vogel (1974-1981): vor allem die Reform des Scheidungsrechts und des Abtreibungsparagraphen 218. 

Die rot-grüne Bundesregierung wird 1998 aufnehmen, was trotz allem liegen bleiben muss. Vorbereitet wird die Reformoffensive auf "Rechtspolitischen Kongressen der SPD" in den 1960er Jahren. Neben Gerhard Jahn sind Gustav Heinemann und Adolf Arndt die führenden rechtspolitischen Köpfe der SPD. Ihnen geht es um nicht weniger als eine grundlegende Veränderung des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger. 

Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre gesenkt

Reformiert wird neben dem Strafrecht das Demonstrationsrecht, die Juristenausbildung, das Mietrecht, das Genossenschaftsrecht u.v.m. Das Volljährigkeitsalter wird von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Statt von „elterlicher Gewalt“ spricht das Gesetz fortan von "elterlicher Sorge". Mit der Vierten Strafrechtsreform wird endlich auch die sexuelle Freiheit der Frau anerkannt. Und homosexuelle Paare dürfen sich fortan ohne Furcht vor Strafverfolgung "outen" und öffentlich zeigen. 

Ohne das "Vierte Gesetz" endete heute jeder Christopher Street Day mit Massenverhaftungen und Prozessen. "Die Liste der Errungenschaften, die heute selbstverständliche Bestandteile eines demokratischen Rechtsstaats sind, ist lang," kommentiert Gisela Friedrich, die Gerichtsreporterin des "Spiegel", die Justizreformen der sozialliberalen Ära. Damals habe es "einen Aufbruch zu neuen Ufern" gegeben. 

Foto aus dem Film "Mein wunderbares West-Berlin" (2016/17), Quelle: Salzgeber & Co. Medien, DIF, © WIlfried Laule