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Stabile Rente
Mit uns ist auf die Rente Verlass
Die gesetzliche Rente wird aktuell stark angegriffen. Vor allem von der CDU und ihr nahestehenden Lobbyverbänden, die auf Sozialkürzungen setzen. Wir kümmern uns darum, dass sich alle Generationen auf eine stabile Rente verlassen können. Denn: Wer viele Jahre hart arbeitet, muss auch im Alter gut davon leben können.
Wir halten, was wir versprochen haben
Wir stabilisieren das Rentenniveau, sorgen damit für eine sichere Rente – jetzt und in Zukunft.
- Alle Generationen können sich auch in Zukunft auf eine gute, sichere und stabile Rente verlassen.
- Die Rente steigt auch weiterhin mit den Löhnen. Deshalb brauchen wir starke Gewerkschaften und eine hohe Tarifbindung.
Respekt statt CDU-Rentenkürzung
Wir sorgen dafür, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht weiter steigt.
- Die Union will, dass 45 Jahre Arbeit nicht mehr reichen für eine abschlagsfreie Rente. Friedrich Merz und seine CDU wollen die Rente mit 70 – oder sogar noch später.
- Hart arbeitende Menschen, etwa in der Pflege oder im Handwerk, können nicht bis 70 arbeiten. Ein höheres Renteneintrittsalter ist für sie eine Rentenkürzung mit Ansage – und das ist mit uns nicht zu machen.
Wir machen Politik für die arbeitende Mitte
Wir sorgen dafür, dass sich Arbeit auch in der Rente auszahlt.
- Wer sein Leben lang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, kann sich auf seine Rente verlassen.
- Und wir sorgen mit einem Tariftreuegesetz für mehr Tarifbindung.
Wir machen Soziale Politik für Dich. Aus Respekt vor der Lebensleistung.
Mit uns ist auf die Rente Verlass
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Stabile Renten? Nur mit uns!
Wir sorgen dafür, dass die Rente in Zukunft stabil bleibt.
Deshalb SPD
Natalie Pawlik | leitende Angestellte
Jeder Mensch, der sein Leben lang hart gearbeitet hat, verdient eine Rente, von der man würdig leben kann.
Lore Vogel | ehemalige Kindergärtnerin
Eine sichere Rente, auch für meine Kinder und Enkelkinder.
Katja Lorenz | Selbstständige
Selbstständige brauchen bessere Möglichkeiten zur Absicherung. Auch sie arbeiten hart, geben oft Arbeitsplätze. Und auch ihr Alter braucht Sicherheit.
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Steuerliche Hinweise
Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).
Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).
FAQ
Die häufigsten Fragen rund um die Rente.
Die gesetzliche Rente ist eine soziale Erfolgsgeschichte. Seit Generationen sichert sie im Alter zuverlässig ab. Das muss auch in Zukunft gelten, sowohl für die heutigen wie auch für die künftigen Rentnerinnen und Rentner. Dafür sorgen wir.
So wichtig betriebliche und private Altersvorsorge als Ergänzung sind, die gesetzliche Rente macht weiterhin den Löwenanteil der Alterseinkommen aus – und das wird auch für die meisten Menschen so bleiben. Die gesetzliche Rente ist stabil und leistungsfähig. Wenn wir länger leben und länger gesund bleiben, hat das Auswirkungen auf das Verhältnis von denen, die Beiträge zahlen, zu denen, die Rente beziehen. Deshalb ist es immer wieder nötig, bei der Rente nachzusteuern, damit weiterhin gilt: Wenn ich ein Leben lang gearbeitet und Beiträge gezahlt habe, kann ich mich auf meine Rente verlassen.
Die gesetzliche Rente ist ein Umlagesystem. Im Kern heißt das: Alle, die arbeiten, zahlen Beiträge und finanzieren damit die Renten, die ausgezahlt werden. Damit das gerecht funktioniert, wird die Höhe der individuellen Altersrente aus den zuvor gezahlten Beiträgen errechnet. Im Ergebnis gilt damit, dass die Rente umso höher ist, umso mehr Beiträge eingezahlt wurden.
Außerdem werden die Renten jedes Jahr angepasst, und zwar entsprechend der durchschnittlichen Lohnerhöhungen.
Mit dem sogenannten Rentenniveau kann man beschreiben, wie gut es der Rente geht. Dahinter steckt eine Modellberechnung für eine Person, die 45 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet und dabei immer den Durchschnittsverdienst erhalten hat. Das Rentenniveau ergibt sich, wenn man die Rente dieser Modellperson durch den Durchschnittsverdienst dividiert.
Der Wert ist vor allem über die Zeit interessant: Wenn die jährlichen Rentenanpassungen sehr hoch ausfallen (stärker als die Lohnentwicklung), würde das Rentenniveau steigen. Wären die Anpassungen sehr mager und geringer als die Lohnsteigerungen, würde dies bedeuten, dass das Rentenniveau sinkt. Wenn sich die Renten stabil wie die Löhne entwickeln, ist das Rentenniveau ebenfalls stabil.
Wir wollen eine stabile Rente und daher auch ein stabiles Rentenniveau. Wenn die Löhne steigen, dann sollen die Renten im gleichen Umfang ebenfalls steigen. Dafür sorgen wir mit dem Rentenpaket.
Das Ziel ist, die gesetzliche Rente langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass sie für alle Generationen finanzierbar bleibt.
Es werden bald noch mal mehr Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen in Rente gehen. Damit könnte sich das Verhältnis zwischen Menschen, die Beiträge zahlen, und solchen, die Rente beziehen, verschlechtern. Bislang sieht es das Gesetz vor, dass dann das Rentenniveau sinken würde. Würden wir das Gesetz nicht ändern, würde das Rentenniveau also absinken und die Rente hinter den Löhnen zurückbleiben. Daher schreiben wir das Rentenniveau fest und sorgen so für Stabilität und Verlässlichkeit. Das ist vor allem auch für diejenigen wichtig, die jetzt ins Erwerbsleben kommen. Sie müssen sich langfristig auf eine sichere und auskömmliche Rente verlassen können.
Wie sich das Verhältnis zwischen Menschen, die Beiträge zahlen, und solchen, die Renten beziehen, verändert, hängt vor allem vom Arbeitsmarkt ab. Tatsächlich stehen wir heute deutlich besser da, als vor wenigen Jahren noch vorausgesagt. Wir haben heute so viele Beschäftigte und damit Beitragszahlende wie noch nie zuvor. Daher ist die gesetzliche Rentenversicherung auch weiterhin gut aufgestellt: Als Helmut Kohl Bundeskanzler war, lag der Beitragssatz über 20 Prozent – heute liegt er stabil seit 2018 bei 18,6 Prozent und das Rentenniveau liegt ebenfalls stabil bei gut 48 Prozent.
Nein. Vor 17 Jahren wurde beschlossen, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter ganz langsam bis 2031 auf 67 Jahre ansteigt. Wer früher in Rente geht, muss dafür meist in Kauf nehmen, dass seine Rente dauerhaft niedriger ausfällt (aufgrund von „Abschlägen“). Eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters wird es mit der SPD nicht geben. Es gibt viele Berufe, in denen Menschen nicht so lange arbeiten können, vor allem, wenn sie sehr früh angefangen haben. Für diese Menschen wäre eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters eine Kürzung der Renten. Das ist mit uns nicht zu machen.
Andererseits gibt es Menschen, die gerne auch länger arbeiten wollen. Sie können das heute schon und es bringt auch Vorteile bei der Rente. Wir wollen das freiwillige längere Arbeiten unterstützen und weiter erleichtern.
Die SPD lehnt diese Forderung aus der CDU ab. Die Folge wäre, dass Menschen mit jahrzehntelanger Beitragsleistung in häufig belastenden Berufen gezwungen werden, Abschläge bei ihrer Rente hinzunehmen. Viele arbeiten seit frühester Jugend und haben oft noch mehr als 45 Beitragsjahre – dazu über viele Jahre noch mit längeren Wochenarbeitszeiten und unter deutlich schwierigeren Arbeitsbedingungen, als viele es heute gewohnt sind. Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, ist eine Frage des Respekts. Wer jung angefangen und dann jahrzehntelang gearbeitet hat, hat seine Rente verdient und nach 45 Jahren der Beitragszahlung in die Rentenversicherung auch den Zugang zu einer abschlagsfreien Rente.
Diese „Rente wegen besonders langjähriger Versicherung“ gibt es seit 2012. Die Rente für besonders langjährig Versicherte wurde im Zusammenhang mit der Anhebung des Renteneintrittsalters in der großen Koalition von SPD, CDU und CSU 2007 beschlossen, um Härten für Versicherte, die besonders lang Beiträge gezahlt hatten, zu vermeiden. Eine 45-jährige Beschäftigungs- und Versicherungszeit wurde allgemein als ausreichend angesehen, um zu einer abschlagsfreien Rente zu kommen, auch wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist. Insbesondere die Union hatte dafür geworben.
Die SPD hat 2014 die Verbesserung durchgesetzt, dass man mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen konnte, sofern 45 Beitragsjahre vorlagen, weil es eine Frage der Gerechtigkeit ist. Der Wert der Arbeit spiegelt sich nicht nur in gerechten Löhnen für gute Arbeit im Erwerbsleben. Die Lebensleistung muss auch im Ruhestand anerkannt werden. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben mit ihren langjährigen Beiträgen dafür gesorgt, dass unsere gesetzliche Rentenversicherung stabil ist. Der abschlagsfreie Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren drückt den Respekt vor der Lebensleistung dieser Beschäftigten aus. Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben. So kann der Jahrgang 1960, der in diesem Jahr 63 wird, erst mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, der Jahrgang 1964 erst mit 65, wenn 45 Beitragsjahre vorliegen.
Wer Altersrente bezieht, darf weiter arbeiten. Das Rentenrecht ist kein Hindernis für Erwerbstätigkeit im Alter. Es gibt keine Hinzuverdienstgrenzen. Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten gibt es seit 2023 nicht mehr. Man darf also unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen, egal ob die Regelaltersgrenze erreicht ist oder nicht.
Das Rentenrecht zwingt niemanden, eine Rente zu beantragen. Das Erreichen der Regelaltersgrenze bedeutet lediglich, dass man zu diesem Zeitpunkt ohne Rentenabschläge in den Ruhestand gehen kann. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet und Rentenbeiträge zahlt, erhält für jeden Monat 0,5 Prozent Rentenzuschlag. Das bedeutet, jedes Jahr zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeit und späterem Renteneintritt erhöht die Rente um sechs Prozent, der höhere Rentenanspruch gilt dann jeden Monat und lebenslang.
Im Wesentlichen hängt dies erst einmal vom Arbeitsmarkt ab. Langfristig müssen sich die Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung ausgleichen. Wenn viele Menschen aus dem Erwerbsleben ausscheiden, müssten entweder ausreichend neue Menschen ins Erwerbsleben eintreten und Beiträge zahlen oder die Beiträge selbst müssten steigen. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung ist seit ein paar Jahren bei 18,6 Prozent und damit so niedrig wie nie in den letzten dreißig Jahren. Nach aktueller Berechnung wird der Beitragssatz noch weitere drei Jahre stabil bleiben, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass der Beitragssatz auch später wieder angehoben wird.
Trotzdem sind wir weit davon entfernt, was einmal prognostiziert wurde. Vor zwanzig Jahren noch wurden uns Beitragssätze um 22 Prozent bei gleichzeitig sinkendem Rentenniveau prophezeit. Davon sind wir – trotz des schon zu spürenden demographischen Wandels – weit entfernt. Denn wir haben heute Rekordbeschäftigung, Frauen und Ältere haben bessere Chancen am Arbeitsmarkt. Und zuletzt wird der Beschäftigungsaufbau voll und ganz von Einwanderung getragen.
Die gesetzlichen Renten werden im Wesentlichen aus zwei großen Töpfen finanziert: Der Großteil der Rentenausgaben wird durch die Beiträge finanziert. Der andere große Topf sind die Zuschüsse aus Steuermitteln. Mit ihnen werden – wie bereits bei Einführung der Rente angelegt und vorgesehen – alle an der solidarischen Finanzierung der Renten beteiligt.
Betriebsrenten sind eine wichtige Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir wollen dafür sorgen, dass noch mehr Menschen künftig zusätzlich einen Anspruch auf eine Betriebsrente neben der gesetzlichen Rente haben. Im aktuellen Gesetzesentwurf geht es aber ausschließlich um die Stabilität der gesetzlichen Rente.
Je verlässlicher die gesetzliche Rente, desto besser lässt sich für den Ruhestand planen und ergänzend vorsorgen. Dafür setzen wir jetzt das Rentenpaket II für eine stabile Rente um.
Die gesetzliche Rente bleibt stabil. Das bedeutet, die Renten steigen auch weiterhin wie die Löhne in Deutschland – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Zusätzliche Vorsorge, zum Beispiel durch Betriebsrenten, bleibt wichtig. Sie kann die gesetzliche Rente ergänzen, umso den Lebensstandard im Alter zu halten.
In Österreich ist die durchschnittliche Rente höher, das stimmt. Aber der Vorschlag, einfach das österreichische Rentensystem auf Deutschland zu übertragen, ist nicht umsetzbar. Dazu muss man wissen, dass die Alterssicherung in Österreich wesentliche Unterschiede zur Alterssicherung in Deutschland aufweist.
So ist der Beitragssatz in Österreich deutlich höher. Er beträgt 22,8 Prozent und ist nicht paritätisch finanziert. Die Arbeitgeber zahlen 12,55 Prozent, die Arbeitnehmer*innen 10,25 Prozent.
Die Wartezeit für den Bezug einer Rente liegt in Österreich bei 15 Jahren, man muss also mindestens 15 Beitragsjahre haben. In Deutschland sind es fünf Jahre. Rentenansprüche unterhalb von 15 Beitragsjahren senken den Durchschnittsbetrag der Rente in Deutschland.
Auch sind alle Erwerbstätigen in die obligatorische Alterssicherung einbezogen, also zum Beispiel auch die Selbständigen. Außerdem ist der Steuerzuschuss höher als in Deutschland.
Bis 2004 mussten Rentnerinnen und Rentner keine Steuern auf die gesetzliche Rente zahlen. Die Änderung an der Rentenbesteuerung wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Die sogenannte nachgelagerte Besteuerung ist dabei für die meisten Menschen vorteilhaft, da im Rentenalter das Einkommen geringer ist als im Erwerbsleben und dadurch ein niedrigerer Steuersatz im Alter angewandt wird. Sie zahlen damit also weniger Steuern, als wenn Sie ihre Rentenbeiträge im Erwerbsleben voll versteuern müssten. Dafür ist es aber notwendig, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen wird in den nächsten Jahren stetig abnehmen, bis 2040 die gesamte Rente zu versteuern ist. Die Beiträge zur Rentenversicherung sind seit 2023 vollständig steuerfrei gestellt.