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Mindestlohn steigt ab Oktober auf 12 Euro
Zum 1. Oktober steigt der Mindestlohn auf 12 Euro. Damit lösen wir ein zentrales Versprechen ein. Von der Erhöhung profitieren über sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen. Von der eigenen Arbeit leben zu können – das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Und eine Frage des Respekts. Die SPD ist für eine soziale Politik angetreten, die konkret bei den Menschen ankommt. Wir machen Soziale Politik für Dich.

Jolanda Schröder | Schülerin und Nachhilfelehrerin
„Das ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit. Damit wird Beschäftigten in der Krise der Rücken gestärkt.“

Sabrina Proschmann | wiss. Mitarbeiterin
„Arbeit muss sich lohnen. Menschen müssen sich ihr Leben leisten können.“

Hans-Werner Meyer | Schauspieler
„Ich möchte in einem Land leben, in dem jeder auskömmlich leben kann. Und in dem Kunst und Kultur als systemrelevant gelten.“
Schätz doch mal...
Wie hoch ist der deutsche Mindestlohn im EU-Vergleich?
Beim Mindestlohn ist Deutschland bald Vize-Europameister. 12 € Mindestlohn sind für uns das Mindeste. Deshalb machen wir auch in Zukunft noch mehr soziale Politik für Dich.
Fragen und Antworten
Der gesetzliche Mindestlohn wird in einem einmaligen Schritt durch Beschluss des Deutschen Bundestages auf 12 Euro erhöht. Die Erhöhung soll ab 1. Oktober 2022 gelten. Danach werden weitere Erhöhungen wieder auf der Grundlage der Empfehlungen der paritätisch von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzten Mindestlohnkommission vorgenommen. Die nächste Anpassung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission soll zum 1. Januar 2024 erfolgen.
Der gesetzliche Mindestlohn muss armutsfest sein. Gute Arbeit verdient gute Bezahlung, im besten Fall einen guten Tariflohn. Das gilt aber für zu viele nicht mehr. Wer den ganzen Tag arbeitet, muss deshalb mindestens armutsfest dafür bezahlt werden. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine untere Haltelinie, die für einen alleinstehenden Vollzeiterwerbstätigen einen Verdienst oberhalb der Armutsvermeidungsgrenze gewährleistet. Diese ist definiert als 60% des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) und das sind in Deutschland derzeit rund 12 Euro pro Stunde.
12 Euro Mindestlohn bedeutet im Oktober 2022 eine unmittelbare Lohnerhöhung für Millionen Beschäftigte. Etwa ein Drittel der beschäftigten Frauen und auch gut ein Drittel der Beschäftigten in Ostdeutschland werden profitieren.
Es profitieren besonders Berufsgruppen mit geringer Tarifbindung, in denen oft weniger bezahlt wird. Dazu zählen beispielsweise Körperpflege, Floristik, Land-/Tierwirtschaft, Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel. Der höhere Mindestlohn kommt vielen Beschäftigten in Branchen zugute, die in der Pandemie den „Laden am Laufen halten“ oder besonders von Einschränkungen betroffen waren.
Die Mindestlohnkommission hat sich bei ihren Empfehlungen zu den bisherigen Erhöhungsschritten vor allem nachlaufend an der Entwicklung der Tariflöhne orientiert. Allerdings war der Einstiegswert von 8,50 Euro bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns bereits sehr niedrig. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro war schon 2010 die Forderung und danach hat es noch fünf Jahre gedauert, bis der Mindestlohn von 8,50 Euro von der SPD durchgesetzt werden konnte.
Die Arbeitgeberseite in der Kommission hat in der Folge größere Anpassungsschritte abgelehnt, so dass eine Lücke zur Armutsvermeidungsgrenze bestehen blieb. Auch die Gewerkschaften fordern deshalb die einmalige gesetzliche Erhöhung auf 12 Euro und sehen keinen Widerspruch zu ihrer Aufgabe in der Mindestlohnkommission. Der Gesetzentwurf schreibt eindeutig fest, dass anschließend wieder die Mindestlohnkommission für künftige Schritte der Erhöhung des Mindestlohns zuständig ist.
Der gesetzliche Mindestlohn war und ist kein Eingriff in die Tarifautonomie. Der Mindestlohn war im Gegenteil notwendig geworden, weil sich immer mehr Arbeitgeber aus der Tarifbindung und damit der Verantwortung für gute Löhne für gute Arbeit zurückgezogen haben. Die Tarifbindung ist dramatisch gesunken: von 74 Prozent in den 90er Jahren auf 53 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten. In Ostdeutschland liegt die Tarifbindung sogar nur bei 43 Prozent.
Ein gesetzlicher Mindestlohn stellt also eine notwendige Ergänzung des bewährten Tarifvertragssystems dar. Er ist die untere Grenze für einen menschenwürdigen und armutsfesten Lohn. Oberhalb dieser Grenze können höhere Löhne und weitere bessere Arbeitsbedingungen weiter frei durch die Tarifpartner vereinbart werden.
2020 wurde der gesetzlich vorgeschriebene Bericht zur Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns veröffentlicht. Fünf Jahre nach seiner Einführung wurde deutlich: Der Mindestlohn hat keine Jobs gekostet, ganz im Gegenteil. Der Mindestlohn sichert Arbeitsplätze, fördert reguläre sozialversicherte Beschäftigung und führt zu weniger Sozialausgaben. Der Mindestlohn ist eine soziale und ökonomische Erfolgsgeschichte unseres Landes. Er trägt maßgeblich dazu bei, die Binnennachfrage, die Konjunktur und damit auch die Beschäftigung in unserem Land zu stabilisieren.
Ja, zum 1. Juli 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro. Ab 1. Oktober 2022 gilt dann 12 Euro.