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Stabile Rente

Mit uns ist auf die Rente Verlass

Foto: Enkelin umarmt Oma
iStock

Die gesetzliche Rente wird aktuell stark angegriffen. Vor allem von der CDU und ihr nahestehenden Lobbyverbänden, die auf Sozialkürzungen setzen. Wir kümmern uns darum, dass sich alle Generationen auf eine stabile Rente verlassen können. Denn: Wer viele Jahre hart arbeitet, muss auch im Alter gut davon leben können.

Wir halten, was wir versprochen haben

Wir stabilisieren das Rentenniveau, sorgen damit für eine sichere Rente – jetzt und in Zukunft.

  • Alle Generationen können sich auch in Zukunft auf eine gute, sichere und stabile Rente verlassen.
  • Die Rente steigt auch weiterhin mit den Löhnen. Deshalb brauchen wir starke Gewerkschaften und eine hohe Tarifbindung.

Respekt statt CDU-Rentenkürzung

Wir sorgen dafür, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht weiter steigt.

  • Die Union will, dass 45 Jahre Arbeit nicht mehr reichen für eine abschlagsfreie Rente. Friedrich Merz und seine CDU wollen die Rente mit 70 – oder sogar noch später.
  • Hart arbeitende Menschen, etwa in der Pflege oder im Handwerk, können nicht bis 70 arbeiten. Ein höheres Renteneintrittsalter ist für sie eine Rentenkürzung mit Ansage – und das ist mit uns nicht zu machen.

Wir machen Politik für die arbeitende Mitte

Wir sorgen dafür, dass sich Arbeit auch in der Rente auszahlt.

  • Wer sein Leben lang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, kann sich auf seine Rente verlassen.
  • Und wir sorgen mit einem Tariftreuegesetz für mehr Tarifbindung.

Wir machen Soziale Politik für Dich. Aus Respekt vor der Lebensleistung.

Stabile Renten? Nur mit uns!

Wir sorgen dafür, dass die Rente in Zukunft stabil bleibt.

0:33 Min. | 05.03.2024

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Steuerliche Hinweise

Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).

Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).

FAQ

Die häufigsten Fragen rund um die Rente.